Die Vereinbarung über die Anstellungsbedingungen der Bankangestellten (VAB) sieht eine Arbeitszeit von wöchentlich 42 Stunden und 5 Wochen Ferien (bis Alter 60) vor. In der Realität arbeiten die Angestellten viel mehr: Berechnungen des Bundesamtes für Statistik zeigen, dass Bankangestellte im Durchschnitt rund 5,2% mehr als die vorgegebene normale Jahresarbeitszeit leisten. Zudem führt die von den Banken angewandte Vertrauensarbeitszeit zu weiteren, nicht erfassten Arbeits-stunden. Die Bankangestellten gehören damit in der Schweiz zu der Gruppe der Arbeitnehmenden mit der höchsten Arbeitszeit.
Um hier einen teilweisen Ausgleich zu schaffen, forderten die Angestelltenverbände eine teilweise Kompensation über zusätzliche Ferientage. Diese Forderung ist realistisch und sinnvoll: In der Schweiz sehen die meisten Gesamtarbeitsverträge eine wöchentliche Arbeitszeit zwischen 40 und 41 Stunden und 5 Wochen Ferien vor. Die letzte Arbeitszeitreduktion im Rahmen der VAB - von 42,5 auf 42 Stunden - datiert von 1990. Die fünfte Ferienwoche wurde schrittweise zwischen 1998 und 2004 eingeführt, die Jahresarbeitszeit 1998. Die Einführung der Jahresarbeitszeit gründete auf grossen technologischen Veränderungen und kontinuierlichen Rationalisierungsmassnahmen. Und dies hatte eine sehr viel höhere Arbeitsintensität und Produktivität zur Folge. Eine Reduktion der Arbeitszeit hätte diese höhere Belastung am Arbeitsplatz kompensiert.
SBPV und KV Schweiz sind ernüchtert über den Entscheid der Arbeitgeber, nicht auf diese Problematik eingehen zu wollen. Die Arbeitgeber unterschätzen die langfristigen Auswirkungen der heutigen Anstellungsbedingungen auf Gesundheit und Wohlergehen ihrer Angestellten. SBPV und KV Schweiz werden nun in den nächsten Wochen über das weitere Vorgehen beraten.
Die VAB gilt für rund 70'000 Beschäftigte in dieser Branche.






