Gut ausgebildete Arbeitskräfte sind für die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz entscheidend. Das weiss in der Schweiz jeder Politiker, und in der Bildungspolitik wird immer auf diesen Umstand hingewiesen. In seinem Gesetzesvorschlag zur steuerlichen Abzugsfähigkeit von Weiterbildungskosten setzt der Bundesrat nun aber ein gegenteiliges Zeichen, und dies gleich in doppelter Hinsicht:
- Erstens verzichtet er auf die Ausgestaltung in Form eines Gewinnungskostenabzugs und will stattdessen einen allgemeinen Abzug einführen. Dabei sind Weiterbildungsausgaben ganz klar Gewinnungskosten, mit denen der Einzelne seine Arbeitsmarktfähigkeit und damit sein künftiges Erwerbseinkommen sichert.
- Zweitens legt er die Obergrenze für Abzüge bei 6000 Franken fest. Damit bestraft er viele Erwerbstätige, die sich berufsbegleitend und selbstfinanziert weiterbilden, um einen Abschluss der höheren Berufsbildung zu erlangen. Diese Weiterbildungen kosten schnell einmal das Doppelte des in Aussicht gestellten Maximalabzugs. Die Höhere Berufsbildung kommt die Öffentlichkeit ohnehin schon sehr günstig zu stehen, da die Absolventinnen und Absolventen auch während der Ausbildung ein steuerpflichtiges Einkommen erzielen und da die Weiterbildungen im Gegensatz zur Hochschulbildung nicht oder nur marginal subventioniert werden.
Der KV Schweiz ruft die WAK-S deshalb auf, den bundesrätlichen Gesetzesvorschlag nachzubessern. Konkret sollen Weiterbildungskosten als Gewinnungskosten anerkannt und damit in ihrer vollen Höhe abzugsfähig bleiben. Eine Obergrenze wäre, wenn schon, bei mindestens 12'000 Franken und damit so anzusetzen, dass sie den tatsächlichen Weiterbildungskosten entspricht. Berufliche Weiterbildung ist eine Investition in die Zukunft, die nicht weiter steuerlich behindert werden darf.






