Der Kaufmännische Verband Schweiz setzt sich für bessere finanzielle und steuerliche Rahmenbedingungen für die berufliche Weiterbildung ein, in Bundesbern etwa mit seinem jahrelangen Engagement für eine neue Lösung der steuerlichen Behandlung von Bildungskosten.
Der KV Schweiz begrüsst deshalb die Neuregelung des Weiterbildungskostenabzugs im Kanton Zürich. Damit setzt der wirtschafts- und bildungsstärkste Kanton der Schweiz endlich einen Schlussstrich unter die steuerliche Behinderung des lebenslangen Lernens und eine verstaubte Auslegung des Gewinnungskostencharakters von Bildungsmassnahmen, die dem heutigen dynamischen Arbeitsmarkt schon längst nicht mehr gerecht wird.
Vorteile und Rechtssicherheit bringt die Neuregelung insbesondere für den gesamten Bereich der Höheren Berufsbildung (eidg. Fachausweise und Diplome, Höhere Fachschulen). Diese Bildungsgänge und Abschlüsse werden neu generell als abzugsfähige Weiterbildungskosten taxiert. Damit wird der Benachteiligung von berufsbegleitenden, vorwiegend privat finanzier-ten Bildungsgängen ein Ende gesetzt.
Auf gesamtschweizerischer Ebene sind Gesetzesänderungen in Arbeit, die den bestehenden Zielkonflikt zwischen Steuerrecht und (Berufs-)Bildungspolitik im Sinne der Bildungsverfassung auflösen sollen. Bis diese vorliegen, müssen nun jene Kantone nachziehen, die sich bislang einer bildungsfreundlichen Praxis verweigert haben.





