Bei Konflikten im Betrieb sind die Mitglieder des Kaufmännischen Verbands nicht auf sich allein gestellt. Unsere Rechtsdienste helfen umgehend und unentgeltlich bei sämtlichen arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Fragen, die sich aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis ergeben.
KV-Mitglieder, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Anstellung ihre Rechte gegenüber Arbeitgeber oder gegenüber einer Versicherung, wie etwa AHV, IV oder BVG, geltend machen müssen, erhalten von ihrem Verband kostenlos Rechtsbei-stand. Für Auskünfte und Beratungen ist in diesen Fällen der Rechtsdienst der jeweiligen Sektion zuständig, in Ausnahmefällen der Rechtsdienst einer Nachbar-sektion.
Mitgliedern steht auch ein umfassender Rechtsratgeber im Internet zur Verfügung (siehe Spalte rechts).
Ein Rechtsstreit ist unangenehm, aber nicht immer zu vermeiden. Sollte es mit dem Arbeitgeber zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen, sind KV-Mitglieder finanziell auf der sicheren Seite. Über ihren Mitgliedsbeitrag sind sie bei arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Streitigkeiten rechtsschutz-versichert.
Die Rechtsschutzversicherung bei beruflichen Schwierigkeiten gewährt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gemäss den jeweils gültigen Versicherungsbestimmungen eine Kostendeckung bis zu CHF 250'000 (Karrenzfrist: 3 Monate).
Als KV-Mitglied profitieren Sie von Vorzugskonditionen auf die Privat- und die Verkehrsrechtsschutz-Versicherung der Winterthur ARAG.