Die Lohnvereinbarung sieht eine generelle Erhöhung der Basissaläre von 2% vor, wobei alle Angestellten mindestens 100 Franken mehr pro Monat erhalten. Die Salärbänder werden um 2,5% angehoben. «Diese Lohnerhöhungen waren überfällig, die Beschäftigten mussten während Jahren darauf warten», sagt Benedikt Gschwind, der als Vertreter des KV Schweiz am Verhandlungstisch sass.
Besonders erfreut ist Benedikt Gschwind über die neu im GAV verankerte Förderung der beruflichen Weiterbildung und die Weiterbeschäftigung nach der Mutterschaft. «Nicht dass die Swiss vorher keine Weiterbildungen gewährt hätte, doch mit der Verankerung des Förderartikels bekommt dieses Anliegen eine andere Verbindlichkeit», sagt Benedikt Gschwind. Damit sei gewährleistet, dass Arbeitnehmende in Zukunft auch vermehrt von sich aus und ihren Bedürfnissen entsprechend Weiterbildungen anmelden könnten.
Die Regelung zur Weiterbeschäftigung nach der Mutterschaftspause sieht vor, dass junge Mütter nicht nur Anspruch auf eine Weiterbeschäftigung haben, sondern auch auf eine Reduktion des Beschäftigungsumfangs. Umgekehrt muss der Arbeitgeber sich aktiv darum bemühen, eine entsprechende Lösung zu finden. «Diese konkrete Bestimmung ist geradezu pionierhaft», meint Benedikt Gschwind. Es sei in der Vergangenheit immer wieder vorgekommen, dass gut qualifizierte Frauen vor der Entscheidung gestanden seien, gegen ihren Willen weiterhin hundert Prozent zu arbeiten oder zu kündigen.
Die KV-Mitglieder bei der Swiss stimmten dem Verhandlungsergebnis und der damit verbundenen Verlängerung des GAV bis Mitte 2014 anlässlich einer Mitgliederversammlung mit grossem Mehr zu. tj





