«Überrascht und erfreut»

Die meisten Studierenden an der HWZ werden davon profitieren, dass im Kanton Zürich Steuerabzüge von Studiengebühren inskünftig grosszügiger geregelt werden, meint Rektor Prof. Dr. Jacques Bischoff.

Interview Therese Jäggi

 

Context: Was sagen Sie zur Neuregelung des Abzugs von Weiterbildungskosten?

Jacques Bischoff: Ich bin überrascht und zugleicht sehr erfreut. Im eidgenössischen Parlament gab es dazu in der Vergangenheit diverse Vorstösse, doch habe ich damit gerechnet, dass noch einige Zeit vergeht, bis eine Neuregelung vom Bund über die Kantone bis zu uns vordringt. Anscheinend hat nun aber ein Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich vom Mai 2009 das Prozedere beschleunigt.

 

Was bedeutet die Änderung für die Bachelor-Studiengänge an der HWZ?

Das Steueramt lässt neu den Abzug von Kosten für Bachelor-Studiengänge zu, «sofern der Besuch der Fachhochschule berufsbegleitend erfolgt und ein Zusammenhang zwischen dem an der Fachhochschule vermittelten Wissen und der aktuellen Tätigkeit besteht».

 

Erfüllen die Studierenden der HWZ diese Bedingungen?

Ja, die meisten, und zwar aus folgenden Gründen: Wir verlangen einerseits von den Studierenden, dass sie bei Beginn und während des Studiums in einem berufsverwandten Bereich arbeiten. Auch ist es naheliegend, dass man dort eine Weiterbildung absolviert, wo man beruflich tätig ist und weiterkommen will. Anderseits werden viele unserer Studierenden von ihren Arbeitgebern finanziell unterstützt, was ja nicht der Fall wäre, wenn sie das neu erworbene Wissen nicht am Arbeitsplatz anwenden könnten.

 

Wie ist es bei den Master- und anderen Weiterbildungen?

Diese waren schon nach alter Regelung unter bestimmten Voraussetzungen abzugsfähig, doch hat das Steueramt seine Praxis vereinheitlicht, liberalisiert und präzisiert. Jetzt besteht eine klare Regelung und damit eine hohe Rechtssicherheit. Neu ist, dass in einem Merkblatt aufgeführt ist, welche Lehrgänge in Zukunft als Weiterbildung gelten und somit abzugsfähig sind. Die Kosten für klassische (Erst-) Ausbildungen können nach wie vor nicht abgezogen werden.

 

Gab es Reaktionen an Ihrer Schule?

Ich habe einige sehr positive Reaktionen erhalten, sowohl von Studierenden wie auch von Dozierenden, die sich über diese Liberalisierung freuen. Sie finden es richtig, dass Weiterbildungswillige steuerlich begünstigt und nicht wie bis anhin benachteiligt werden.

 

Wird die Zürcher Regelung Schule machen?

Ich hoffe es sehr: Denn mit dieser neuen Regelung wird die Weiterbildung und damit das Wissen, unser einziger Rohstoff in der Schweiz, gefördert. Es wäre deshalb auch aus volkswirtschaftlicher Sicht sinnvoll, wenn die Zürcher Regelung Schule machen würde.

 

Merkblatt zu den Abzügen: