Alle paar Jahre will es der Kalender, dass ein grosser Teil der gesetzlichen Feiertage auf ein Wochenende fällt. 2010 ist in dieser Hinsicht besonders schlimm. Nicht nur die beiden Weihnachtsfeiertage, sondern auch die beiden Feiertage über Neujahr und der 1. August kommen auf Samstag und Sonntag zu liegen. In jenen Kantonen, die den Tag der Arbeit zum Feiertag erklärt haben, kommen die Angestellten nicht einmal am 1. Mai zu einem arbeitsfreien Tage, denn dieser fällt dieses Jahr auf einen Samstag. Immerhin: Der 1. November fällt auf einen Montag und ist zumindest in den katholisch geprägten Kantonen arbeitsfrei.
Viele Unternehmen kommen ihren Angestellten entgegen und schenken ihnen angesichts der arbeitgeberfreundlichen Lage der Feiertage einzelne Freitage, zum Beispiel den 24. und 31. Dezember, oder sie ermöglichen die Auffahrtsbrücke kompensationsfrei. «Ein gesetzlicher Anspruch darauf besteht aber nicht», sagt Felix Kuster vom Rechtsdienst des KV Schweiz. Auch bei national tätigen Firmen gibt es keinen Anspruch darauf, dass wenigstens kantonale Unterschiede ausgeglichen werden. Einzelne Unternehmen wie beispielsweise der Bund schaffen zwar einen solchen Ausgleich, aber dies geschieht auf freiwilliger Basis.
Teilzeiter trifft es in diesem an Freitagen armen Jahr besonders hart. Je nachdem, wie ihre Arbeitstage liegen, haben sie im laufenden Jahr unter Umständen keinen einzigen zusätzlichen freien Tag zugute. Auch hier gilt: Einen Anspruch auf Kompensation gibt es nicht. Entweder man müsste an einem Feiertag arbeiten, dann hat man Glück, oder er ist vom Dienstplan her arbeitsfrei, dann hat man Pech. Einzige Ausnahme: Bei wechselnden, vom Arbeitgeber kurzfristig festgesetzten Arbeitstagen haben Angestellte einen Anspruch auf anteilmässige Kompensation. ibo





