Spezifische Frauenberatungsstellen registrieren in den letzten Jahren vermehrt Anrufe wegen Stalking, auch wenn die Belästigten diesen Begriff oft nicht erwähnen, wie Ruth Meier von der Beratungsstelle Nottelefon Zürich bestätigt. Das ist kein Zufall, denn oft sind die Grenzen zwischen häuslicher Gewalt, sexueller Belästigung und Stalking fliessend. Das Phänomen an sich sei nicht neu, meint Ruth Meier, doch durch die modernen Technologien wie Internet, Mails und SMS werde die Hemmschwelle herabgesetzt.
Bedroht, verfolgt, geschlagen
Am häufigsten sind Stalking-Fälle, in denen ein Ex-Partner seiner früheren Partnerin während Monaten nachstellt. In manchen Fällen möchte der Stalker damit die ehemalige Partnerschaft wieder aufleben lassen; andere wollen durch Belästigung Macht und Kontrolle über ein Opfer gewinnen und damit empfundenes Unrecht vergelten.
Das bedrohliche Phänomen betrifft aber nicht nur den Privatbereich. Stalking ist immer mehr auch in der Arbeitswelt ein Thema, sagt Ruth Meier: «Zwei Drittel der weiblichen Angestellten werden im Verlauf des Arbeitsleben mindestens einmal sexuell belästigt.» Die Grenzen zwischen sexueller Belästigung und Stalking sind fliessend. Die Täter sind häufig in guter Position und schon länger im Betrieb tätig, während die Opfer erst seit kurzem die Stelle angetreten haben. «Für die Betroffenen ist diese Situation besonders schwierig, weil sie dem Belästiger am Arbeitsplatz nicht ausweichen können. Zudem befürchten sie, ihren Arbeitsplatz zu verlieren.» Oft spielen die Opfer die Situation deshalb herunter und hoffen vergeblich, dass die Belästigungen von selbst aufhören. Trifft dies nicht zu, schämen sie sich und fühlen sich selbst schuldig und fragen sich, was sie falsch gemacht haben. «Wenn die Situation über lange Zeit andauert, sehen die Betroffenen oft keine andere Lösung und kündigen die Stelle», weiss Ruth Meier. Rund 10 Prozent der Frauen, so ihre Schätzung, verlieren ihren Arbeitsplatz aufgrund von sexueller Belästigung.
Rachesüchtiger Ehemann
Was Stalking für das Opfer genau bedeutet, musste die Kioskfrau Marianne Corti* über 4 Jahre lang am eigenen Leib erfahren. Der Terror begann für sie, als sie sich von ihrem Ehemann trennen wollte. Er bedrohte, verfolgte und beschimpfte sie, stellte ihr überall zu jeder Tages- und Nachtzeit nach. Dann begannen die Morddrohungen. Der Mann griff zum Messer, schlug mit der Faust auf die Frau ein und stieg drei Mal über ein Baugerüst zu ihr in die Wohnung. Auch am Arbeitsplatz tauchte er unvermittelt auf, allerdings nur frühmorgens, wenn keine Zeugen zugegen waren. Abends stand er demonstrativ vor der Haustür. Zweimal rief die verzweifelte Frau die Polizei, doch sie traute sich nicht, eine Strafanzeige einzureichen, denn sie befürchtete, dass es nur noch schlimmer kommen würde. Abgelassen von ihr hat der Mann vor sechs Monaten, als er selbst Opfer einer Gewalttat durch eine Jugendbande wurde. Dennoch fühlt sich Marianne Corti auch heute noch nicht sicher. «Ich kann die Übergriffe nicht vergessen, habe nicht mehr den Mut auszugehen, lebe völlig zurückgezogen», sagt die 50-jährige Kioskangestellte. Einen neuen Partner hat sie nicht, und sie zweifelt daran, ob sie je den Mut zu einer neuen Beziehung haben wird.
Nur wenige Anzeigen
Bei der Polizei sind Strafanzeigen wegen Stalking noch selten. Dies bestätigt Hansrudolf Ammann, Leiter der Fachgruppe Gewaltdelikte von der Stadtpolizei Zürich: «Unsere Fachgruppe führt monatlich sechs bis acht Beratungsgespräche mit Stalking-Opfern, ein bis zwei Opfer erstatten eine Anzeige.» Dass es relativ selten zu einer Strafanzeige kommt, bedauert der Fachmann. Denn eine Strafanzeige führe meistens dazu, dass der Stalker vom Opfer ablasse. «Wenn der Täter beispielsweise am Arbeitsplatz oder im Beisein von Familienangehörigen festgenommen wird, dann wirkt das doch sehr abschreckend.»
Im Gegensatz zu den USA, zu Grossbritannien und Australien gibt es in der Schweiz keinen eigenen Tatbestand, der Stalking unter Strafe stellt. Einzelne Verhaltensweisen der Stalker erfüllen aber auch in der Schweiz einen rechtlich relevanten Tatbestand wie beispielsweise: Missbrauch einer Fernmeldeanlage, Nötigung, Drohung oder Hausfriedensbruch. Es ist deshalb wichtig, dass sich Betroffene bei einer Opferberatungsstelle oder der Polizei Rat holen.
*Name von der Redaktion geändert





