Was ist die Unternehmenssteuerreform II (UStR II) denn nun: eine Vorlage zur Entlastung der KMU, wie die bürgerlichen Parteien und die Wirtschaftsverbände behaupten, oder ein Steuergeschenk an die Reichen, wie es SP, Grüne und Gewerkschaften meinen? Sie ist wohl beides. Die meisten Teile der Reform - etwa die Anrechnung der Gewinn- an die Kapitalsteuer oder die neuen Regeln bei Geschäftsaufgabe oder Vererbung - sind unbestritten und werden von allen politischen Lagern getragen. Heftig umstritten ist lediglich die Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung. Insbesondere gegen diesen Punkt haben die Linken das Referendum ergriffen.
Da aber ein Referendum kein Skalpell ist, sondern eine Axt, mit der man eine Vorlage nur im Ganzen fällen kann, steht am 24. Februar die gesamte Reform auf dem Prüfstand. Die Basler SP-Ständerätin Anita Fetz hat deshalb bereits eine Motion eingereicht, in der sie den Bundesrat auffordert, dem Parlament im Falle einer Ablehnung umgehend eine neue Vorlage mit den weitgehend unbestrittenen Anliegen des Pakets vorzulegen.
Heute ist es so, dass der Gewinn einer Firma zweimal besteuert wird: einmal beim Unternehmen als Gewinnsteuer, danach beim Aktionär als Einkommenssteuer. Mit der Reform müsste ein Aktionär seine Einkünfte aus Dividenden nur noch zu 60 Prozent versteuern. Gehören die Aktien zum Geschäftsvermögen, würde sich der Satz auf 50 Prozent reduzieren. Kleinaktionäre kommen allerdings nicht in den Genuss reduzierter Steuersätze: Anspruch hat nur, wer mindestens 10 Prozent einer Aktiengesellschaft besitzt.
Für Gerold Bührer, Präsident der Economiesuisse, ist die heute praktizierte doppelte Besteuerung nicht nur ungerecht, sie habe auch gravierende Nachteile, wie er an der Pressekonferenz zum Kampagnenstart erläuterte: «Sie führt dazu, dass Gewinne nicht ausgeschüttet, sondern in Unternehmen gehortet werden.» Ausserdem verteuere dies die Unternehmen. Mit jährlichen Kosten von 56 Millionen beim Bund und maximal 350 Millionen Franken bei den Kantonen seien die Steuerausfälle bei einer Annahme der Reform zudem «äusserst gering».
Falsch, kontert die SP in ihrem Argumentarium: Nach ihren Berechnungen profitieren von dieser Entlastung lediglich 8000, meist vermögende Personen. Dieses «Steuergeschenk» sei verbunden mit jährlichen Einnahmenverlusten von 2 Milliarden Franken. Kompensiert werden müssten diese Ausfälle entweder durch Leistungsabbau bei der öffentlichen Hand oder durch die Erhöhung von Gebühren und Steuern, worunter Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen überproportional zu leiden hätten.
Die Kritik der Linken setzt aber noch viel früher an: Bereits nach heutiger Praxis gebe es überhaupt keine Doppelbesteuerung. Die Schweizer Verfassung sieht vor, dass jede natürliche oder juristische Person nach ihrer Wirtschaftskraft besteuert wird. Im Falle von AGs und GmbHs seien Unternehmen und Eigner zwei juristische Personen, die auch beide von staatlichen Leistungen profitierten. Ansonsten müsse man auch von Doppelbesteuerung sprechen, wenn eine Putzfrau den Lohn zu 100 Prozent versteuern muss, den sie von ihren Arbeitgebern aus deren bereits versteuerten Einkommen bekommt.
Schützenhilfe bekommen die Gegner der UStR II von unverdächtiger Seite. In einem Interview mit dem «Tages-Anzeiger» sagte Professor Robert Waldburger, Professor für Steuerrecht an der Universität St. Gallen: «Die Vorlage verletzt offenkundig die Verfassung.»
Einig sind sich Befürworter und Gegner der Reform lediglich in einem Punkt: Diese Abstimmung wird Signalwirkung haben. Für Gerold Bührer ist die Steuerreform «ein wichtiger und notwendiger Schritt in die richtige Richtung.» Abgesehen von der Wortwahl äussert sich Daniel Lampart, Chefökonom beim SGB, nahezu identisch: «Das Steuergeschenk für Grossaktionäre ist nur der Auftakt zu einer weiteren Steuersenkungsrunde für Unternehmen.»




