Leistung zählt, nicht Präsenz - in der Privatindustrie ist diese Losung mittlerweile selbstverständlich. So auch beim Basler Webhoster Cyon. «Pingeliges Minutenzählen passt nicht zu unserer Betriebskultur», sagt David Burkardt. Der Geschäftsführer des Jungunternehmens mit sechs Mitarbeitenden scheut zudem den Aufwand, die Präsenzzeit der Beschäftigten zu registrieren und zu kontrollieren.
Doch nicht nur KMU haben sich von Stundenrapport und Stechuhr verabschiedet. «Unsere Mitarbeiter können ihre Arbeitszeit in Abstimmung mit dem Vorgesetzten frei gestalten», so Katrin Schnettler Ruetz von Zurich Schweiz. Dieses Modell sei motivierender und effizienter als eine Überprüfung der geleisteten Arbeitsstunden. Wenn eine eigenverantwortliche Kompensation von Minus- und Plusstunden nicht mehr möglich sei, müssten die Mitarbeitenden beginnen, ihre Überzeiten zu erfassen und vom Vorgesetzten visieren lassen.
Ähnlich tönt es bei der Bank Julius Bär, wo seit Anfang 2007 keine obligatorische Zeiterfassung mehr stattfindet. Wer glaube, die vereinbarte Jahresarbeitszeit zu überschreiten, könne seine Stunden freiwillig erfassen und per Quartalsende kompensieren oder auszahlen lassen. «Es liegt am Vorgesetzten, dafür besorgt zu sein, dass es punkto Arbeitsstunden keine extreme Streuung unter seinen Mitarbeitern gibt», beschreibt Bär-Sprecher Martin Somogyi die Vorgabe. Swisslife-Sprecherin Carina Gneuss meint dazu: «Wir bieten den Mitarbeitenden an, ihre Zeit in einem Formular zur Selbstkontrolle zu erfassen. Doch die Versicherungen haben kein Interesse, obligatorische Arbeitszeiterfassungssysteme wieder einzuführen.»
Win-Win-Win?
Den Grund für den Wechsel vom standardisierten 8-bis-5-Uhr-Job zur autonomen Bewältigung definierter Aufgaben beschreibt Rebeca Garcia von der UBS damit, dass den Mitarbeitenden mehr Freiraum und Eigenverantwortung bei der Arbeitszeitgestaltung eingeräumt werden soll. Abgestimmt auf Kundenbedürfnisse und in Absprache mit dem Vorgesetzten seien die Angestellten heute flexibler in der Einteilung ihrer Arbeitszeit als früher «und somit zufriedener in Bezug auf die Work-Life-Balance». Doch nicht nur die Beschäftigten sind nach übereinstimmenden Aussagen der befragten Finanz- und Versicherungsinstitute glücklich mit der gewonnenen Freiheit.
Die flexible Jahresarbeitszeitgestaltung erlaube es auch, «Kundenbedürfnisse optimaler abzudecken», so die UBS. Das bedeute wiederum eine grössere Kundenzufriedenheit aufgrund erhöhter Servicebereitschaft. Und schliesslich sind zufriedene Kunden bekanntlich das Rückgrat jedes Unternehmenserfolgs.
Also eine dreifache Win-Situation? Zweifel sind erlaubt. Denn wie unter anderem die Aussage der UBS zeigt, im Zweifelsfall muss die Autonomie des Beschäftigten hinter dem Kundenwunsch zurückstehen. Wenn also kurzfristig ein Beratungsgespräch ansteht oder eine Offerte fertig gestellt werden muss, sind Überstunden programmiert. Flexibel frei machen ist nur dann möglich, wenn kein wichtiger Auftrag pendent ist.
Der von der Finanz- und Versicherungsbranche ausgelöste Trend zur Vertrauensarbeitszeit bereitet auch den kantonalen Arbeitsämtern zunehmend Sorge: «Unsere Betriebsbesuche zeigen, dass die gesetzlichen Arbeitszeitvorschriften bei Kader und Mitarbeitern vielfach unbekannt sind», so Peter Meier, Bereichsleiter Arbeitsbedingungen beim Zürcher Amt für Wirtschaft und Arbeit. Beispielsweise müsste die geleistete Arbeitszeit prinzipiell nachvollziehbar sein, was vielerorts nicht mehr der Fall sei. Meier: «Besonders gravierend ist der Missstand, wenn Lehrlinge betroffen sind.»
Fiktiver Vorteil
Die heutige Praxis stösst auch dem KV Schweiz sauer auf: «Wie soll es möglich sein, die Überzeit aufzuschreiben, wenn keine Pflicht zur Erfassung der Normalarbeitszeit existiert?», moniert die Leiterin Angestelltenpolitik Barbara Gisi. Die Arbeitnehmerorganisationen seien durchaus für flexiblere Arbeitsformen zu haben, aber von der Vertrauensarbeitszeit profitierten einseitig die Unternehmen. Denn auch wenn Überstunden notiert werden, sei zu beobachten, dass man sich scheue, diese im vollen Umfang aufzuschreiben. «Oft sind die definierten Ziele in der vorgesehenen Zeit nicht zu schaffen. Dann getrauen sich viele Beschäftigte nicht, dies zu thematisieren, sondern arbeiten in den Abend hinein oder sogar am Wochenende.»
In der Finanzbranche gebe es einen zweiten Hinderungsgrund gegen eine gemässigte und vertragskonforme Arbeitszeit: «Die sehr hohen Boni verlocken oft zu massiver Überzeit.» Ein Kompromiss könnte laut Barbara Gisi sein, die Arbeitszeit pro Woche zu definieren und den Mitarbeitenden die Entscheidung über die tägliche Anzahl Arbeitsstunden zu überlassen. Klar sei aber, dass die Arbeitszeit erfasst werden müsse und dass dies die Pflicht der Unternehmen bleibe. Vertrauensarbeitszeit, wie sie zunehmend auch bei der Chemie und in KMU an der Tagesordnung ist, suggeriere Vertrauen, warnt Gisi: «Doch der scheinbare Vorteil verkehrt sich schnell zu Ungunsten der Mitarbeitenden.»
Skeptisch gegenüber dem angeblich so flexiblen Abrechnungsmodell ist auch Eberhard Ulich, Senior Partner am Zürcher Institut für Arbeitsforschung und Organisationsberatung. «Wenn die Leistung nicht mehr an die Anwesenheit, sondern nur noch an die Erfüllung eines Auftrags gekoppelt ist, kann dies dazu führen, dass die Arbeitszeit entgrenzt wird - zu Lasten der Frei- und Familienzeit.» Ulich fordert, es sei weiterhin eine Höchstarbeitszeit festzulegen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass Arbeitnehmende zu viel arbeiten und sich selbst ausbeuteten. «Arbeitsautonomie an sich ist zwar sehr positiv zu beurteilen. Doch sie braucht klare Regelungen.»
Pieter Poldervaart arbeitet im Basler Pressebüro Kohlenberg.





