Context 18/07 21. September 2007

FOKUS

Keine überissene Forderung

Der Bundesrat hebt den Mindestzinssatz der zweiten Säule im nächsten Jahr an. Hansueli Schütz, volkswirtschaftlicher Berater des KV Schweiz, erklärt, weshalb das zu wenig ist.

Context: Der Bundesrat hat per 1. Januar nächsten Jahres den Mindestzinssatz von 2,5 auf 2,75 Prozent angehoben. Ist der KV Schweiz mit dieser Erhöhung zufrieden?
Hansueli Schütz:
Dass der Bundesrat den Mindestzinssatz anheben will, ist ein richtiger Entscheid. Enttäuscht sind wir hingegen über die Höhe: Da ist die Regierung zu wenig weit gegangen. Der Mindestzins sollte heute bei 3 Prozent liegen.
 
Die Regierung stützt sich bei diesem Entscheid hauptsächlich auf die siebenjährigen Bundesobligationen, die zurzeit bei 2,6 Prozent liegen. Der Arbeitgeberverband spricht von einem «sehr optimistischen » Entscheid.
Die Bundesobligationen sind im Prinzip ein risikoloser Wert. Wir sind der Meinung, dass eine Pensionskasse mehr erarbeiten kann als nur gerade den risikolosen Ertrag. Das zeigen auch die Erfahrungen der letzten Jahre. Eine Erhöhung von 0,5 Prozent wäre durchaus gerechtfertigt gewesen. Denn seit 2004 haben die Kassen drei gute Jahre gehabt und Gewinne erwirtschaften können. Diese sollten nun an die Versicherten weitergegeben werden. 3 Prozent ist keine überrissene Forderung.
 
Nun kann man sagen, dass die Pensionskassen diese Gewinne auch gebraucht haben, um Rückstellungen zu machen und wieder auf eine finanziell solide Basis zu kommen.
Die aktuellen Zahlen deuten darauf hin, dass die Kassen die guten Börsenjahre nutzen konnten, um wieder Wertschwankungsreserven äufnen zu können. Die finanzielle Situation der Kassen erlaubt es ihnen, einen höheren Mindestzinssatz zu gewährleisten.
 
Nun ist dies ja nur der Mindestzinssatz: Es steht jeder Kasse frei, höher zu verzinsen oder die Gewinne an die Versicherten weiterzugeben.
Das ist richtig. Wenn eine Kasse mehr Erträge erzielt, kann sie diese auch über die Überschussbeteiligung den Versicherten zukommen lassen. Doch die Verteilung der Überschüsse ist nach wie vor sehr umstritten. Die Transparenz, wie die Gewinne verteilt werden, ist trotz BVG-Revision nicht erreicht. Es braucht im Sinne der Versicherten mehr Transparenz. Deshalb wird jetzt die Geschäftsprüfungskommission aktiv: Sie will untersuchen, wie die Bestimmungen zu den Gewinnbeteiligungen umgesetzt und eingehalten werden.
 
Jedes Mal, wenn der Mindestzinssatz festgelegt wird, gehen die Meinungen je nach Standpunkt diametral auseinander: Die Versicherungen wollen weniger, die Arbeitnehmerverbände mehr. Wäre es nicht sinnvoll den Zinssatz nach einer festgelegten Formel zu berechnen? Der KV Schweiz und die Gewerkschaften haben seit Jahren eine Formel für die Berechnung der Zinssätze verlangt. Die Forderung hat sich aber bis heute noch nicht durchgesetzt.
 
Wenn Sie in die Zukunft schauen: Wird der Mindestzinssatz im nächsten Jahr weiter ansteigen? Heute eine Prognose zu machen, ist schwierig. Denn die Entwicklung der Finanzmärkte ist mit vielen Fragenzeichen verbunden. Es ist deshalb sicher sinnvoll, den Mindestzinssatz in einem Jahr wieder genau anzuschauen. yet

 

Buch-Tipp:

Die Berufsfundgrube

Dieses Buch kommt Berufsleuten, die sich weiterbilden wollen, wohl wie gerufen. Der Schweizerische Verband für Berufsberatung hat Ausbildungen zusammengetragen, die zur Ausübung eines Berufs qualifizieren und eine Erstausbildung und/oder langjährige Berufserfahrung voraussetzen. Nicht enthalten sind Berufslehren sowie Studiengänge an Hochschulen auf Bachelor-, Master- und Nachdiplomstufe, die eine (Berufs-)Matura voraussetzen. So ist eine Fundgrube an rund 260 Berufen zusammengekommen, alphabetisch angeordnet von Aktivierungstherapeut/in über Fischereiaufseher/in bis Zugverkehrsleiter/in. Dabei sind die Ausbildungen nicht immer so weit vom kaufmännischen Berufsfeld entfernt wie die genannten. Diejenigen zum/r Zivilstandsbeamten/- in oder zum/r Hotelempfangs- und -administrationsleiter/in setzen unter anderem das kaufmännische Fähigkeitszeugnis voraus. Die Berufe werden auf einer Seite in Steckbriefen knapp und übersichtlich vorgestellt: Dem Abschnitt über die wichtigsten Tätigkeiten folgen Angaben zur vorausgesetzten Bildung und zu den Aufnahmekriterien. Stichworte zu Ausbildung, Prüfungen und Abschluss werden ergänzt durch Hinweise auf Kosten und Kontakte (Namen der Anbieter, E-Mail-Adresse etc.). lk Berufliche Ausbildungen für Erwachsene. Schweiz. Verband für Berufsberatung. 9. vollständig überarbeitete Auflage 2007, CHF 35.- 
 

HWZ mit Anmelderekord

Die HWZ Hochschule für Wirtschaft Zürich beginnt das Herbstsemester mit einem Anmelderekord: Noch nie haben sich so viele Studentinnen und Studenten für die Bachelor-Studiengänge eingeschrieben. Mit 329 Neueintritten wird der Stand des Vorjahres um über 14 Prozent überschritten. Ein starker Anstieg ist im Vergleich zum Vorjahr im Studienbereich Betriebsökonomie (+ 36 Prozent) und im Bereich Kommunikation (+ 30 Prozent) zu verzeichnen. «Dieser Anmeldestand zeigt, dass berufsbegleitende Studien im Trend liegen: Immer mehr Jugendliche wollen Studium und Beruf miteinander kombinieren», sagt Prof. Dr. Jacques Bischoff, Rektor der HWZ. Die HWZ zählt heute über 1200 Studierende in den Bachelor-Studiengängen. Zu Semesterbeginn am 17. September 2007 beginnen an der HWZ 143 Studierende in Betriebsökonomie, 25 im englisch- sprachigen Studiengang Business Administration, 121 in Kommunikation und 26 in Wirtschaftsinformatik. Den Einstieg ins Bachelor- Studium über die Passerelle zur Fachhochschule nutzen 14 Personen. Sie besitzen bereits einen Abschluss einer Höheren Fachschule für Wirtschaft.