Context: Der Bundesrat hat per 1. Januar nächsten Jahres den Mindestzinssatz von 2,5 auf 2,75 Prozent angehoben. Ist der KV Schweiz mit dieser Erhöhung zufrieden?
Hansueli Schütz: Dass der Bundesrat den Mindestzinssatz anheben will, ist ein richtiger Entscheid. Enttäuscht sind wir hingegen über die Höhe: Da ist die Regierung zu wenig weit gegangen. Der Mindestzins sollte heute bei 3 Prozent liegen.
Die Regierung stützt sich bei diesem Entscheid hauptsächlich auf die siebenjährigen Bundesobligationen, die zurzeit bei 2,6 Prozent liegen. Der Arbeitgeberverband spricht von einem «sehr optimistischen » Entscheid.
Die Bundesobligationen sind im Prinzip ein risikoloser Wert. Wir sind der Meinung, dass eine Pensionskasse mehr erarbeiten kann als nur gerade den risikolosen Ertrag. Das zeigen auch die Erfahrungen der letzten Jahre. Eine Erhöhung von 0,5 Prozent wäre durchaus gerechtfertigt gewesen. Denn seit 2004 haben die Kassen drei gute Jahre gehabt und Gewinne erwirtschaften können. Diese sollten nun an die Versicherten weitergegeben werden. 3 Prozent ist keine überrissene Forderung.
Nun kann man sagen, dass die Pensionskassen diese Gewinne auch gebraucht haben, um Rückstellungen zu machen und wieder auf eine finanziell solide Basis zu kommen.
Die aktuellen Zahlen deuten darauf hin, dass die Kassen die guten Börsenjahre nutzen konnten, um wieder Wertschwankungsreserven äufnen zu können. Die finanzielle Situation der Kassen erlaubt es ihnen, einen höheren Mindestzinssatz zu gewährleisten.
Nun ist dies ja nur der Mindestzinssatz: Es steht jeder Kasse frei, höher zu verzinsen oder die Gewinne an die Versicherten weiterzugeben.
Das ist richtig. Wenn eine Kasse mehr Erträge erzielt, kann sie diese auch über die Überschussbeteiligung den Versicherten zukommen lassen. Doch die Verteilung der Überschüsse ist nach wie vor sehr umstritten. Die Transparenz, wie die Gewinne verteilt werden, ist trotz BVG-Revision nicht erreicht. Es braucht im Sinne der Versicherten mehr Transparenz. Deshalb wird jetzt die Geschäftsprüfungskommission aktiv: Sie will untersuchen, wie die Bestimmungen zu den Gewinnbeteiligungen umgesetzt und eingehalten werden.
Jedes Mal, wenn der Mindestzinssatz festgelegt wird, gehen die Meinungen je nach Standpunkt diametral auseinander: Die Versicherungen wollen weniger, die Arbeitnehmerverbände mehr. Wäre es nicht sinnvoll den Zinssatz nach einer festgelegten Formel zu berechnen? Der KV Schweiz und die Gewerkschaften haben seit Jahren eine Formel für die Berechnung der Zinssätze verlangt. Die Forderung hat sich aber bis heute noch nicht durchgesetzt.
Wenn Sie in die Zukunft schauen: Wird der Mindestzinssatz im nächsten Jahr weiter ansteigen? Heute eine Prognose zu machen, ist schwierig. Denn die Entwicklung der Finanzmärkte ist mit vielen Fragenzeichen verbunden. Es ist deshalb sicher sinnvoll, den Mindestzinssatz in einem Jahr wieder genau anzuschauen. yet





