Context 22 / 07 16. November 2007

FOKUS

Welche Bildung braucht die Wirtschaft?

Welche Anforderungen stellt der Arbeitsmarkt heute an die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer? Diese Frage stellt die Neue Aargauer Bank ins Zentrum einer Untersuchung.

Der Kaufmännische Verband Schweiz (KV Schweiz) und die Migros haben sich auf eine durchschnittliche Lohnerhöhung von 2 Prozent für die Angestellten per 1. Januar 2008 geeinigt. Je nach regionaler Genossenschaft und Migros-Unternehmen fällt die Erhöhung unterschiedlich aus, sie bewegt sich aber in einer Spannweite zwischen 1,5 und 2,5 Prozent. Die Erhöhung der Löhne wird individuell ausgerichtet, wobei alle Angestellten, die dem Gesamtarbeitsvertrag unterstellt sind (ca. 60 000 Personen), von der Lohnerhöhung profitieren können. Der Mindestlohn in Hochpreis-Regionen wurde ausserdem von 3500 auf 3600 Franken erhöht. Der Lohnabschluss gilt für sämtliche Migros-Unternehmen, darunter solche aus der Industrie, Logistik, Gastronomie und Reisen/Touristik. Für den KV Schweiz ist klar: Mit der Erhöhung der Löhne anerkenne die Migros den Beitrag der Mitarbeitenden zum Geschäftsgang und komme ihrer Verantwortung als soziale Arbeitgeberin nach.     

 

Neuerscheinung

Flexibel arbeiten

Die Festanstellung bei einem einzigen Arbeitgeber ist längst nicht mehr gängigstes Arbeitsmodell. Viele sind als Freelancer, als Aushilfen, in Teilzeit- oder Temporärjobs im Einsatz, sie absolvieren Praktika, arbeiten auf eigene Rechnung für die Firma oder halten sich auf Abruf bereit. Sie alle klärt der Beobachter-Ratgeber «Flexibel arbeiten: Temporär, Teilzeit, Freelance» über ihre Rechte auf und macht auf Tücken aufmerksam, um die sie wissen müssen. Eine Vielzahl von denjenigen, die nicht mehr 100% fest angestellt bei einem einzigen Patron arbeiten, geniessen ihre Unabhängigkeit in vollen Zügen. Für ihre Flexibilität werden sie darüber hinaus überall hoch geschätzt. Die Risiken aber, die sie tragen, sind oft grösser als vermutet und längst nicht immer auf Anhieb erkennbar. Wie sieht es rechtlich aus? Welche Sicherheiten bietet der spezielle Vertrag bei genauerem Hinsehen? Bei welcher Lohnform bleibt dem Arbeitnehmenden am meisten unter dem Strich? Und wo führen Sonderregelungen in unangenehme Grauzonen?
Arbeitsrechtsexpertin Irmtraud Bräunlich klärt Arbeitnehmende in flexiblen Arbeitsverhältnissen verbindlich über ihre Rechte auf. Sie übersetzt das Schweizer Arbeitsrecht leicht verständlich, erläutert praxisnah, worauf bei einzelnen Vertragsverhältnissen zu achten ist, und zeigt mit Checklisten, Vorlagen und anhand vieler Beispiele, wie die eigene Arbeitssituation mitgestaltet werden kann.

 

Migros

2 Prozent mehr Lohn

Der Kaufmännische Verband Schweiz (KV Schweiz) und die Migros haben sich auf eine durchschnittliche Lohnerhöhung von 2 Prozent für die Angestellten per 1. Januar 2008 geeinigt. Je nach regionaler Genossenschaft und Migros-Unternehmen fällt die Erhöhung unterschiedlich aus, sie bewegt sich aber in einer Spannweite zwischen 1,5 und 2,5 Prozent. Die Erhöhung der Löhne wird individuell ausgerichtet, wobei alle Angestellten, die dem Gesamtarbeitsvertrag unterstellt sind (ca. 60 000 Personen), von der Lohnerhöhung profitieren können. Der Mindestlohn in Hochpreis-Regionen wurde ausserdem von 3500 auf 3600 Franken erhöht. Der Lohnabschluss gilt für sämtliche Migros-Unternehmen, darunter solche aus der Industrie, Logistik, Gastronomie und Reisen/Touristik. Für den KV Schweiz ist klar: Mit der Erhöhung der Löhne anerkenne die Migros den Beitrag der Mitarbeitenden zum Geschäftsgang und komme ihrer Verantwortung als soziale Arbeitgeberin nach.