Context 10 / 2007 | 18. Mai 2007

Doppelt zur Kasse gebeten

Einerseits fordern Wirtschaft und Politik lautstark lebenslanges Lernen, andererseits bestraft der Fiskus die Bildungsbemühungen Erwerbstätiger. Mit einer Interpellation will Mario Fehr Bewegung in die stockende Diskussion bringen.
Text: Ingo Boltshauser

Für Mario Fehr, SP-Nationalrat und Präsident des KV Schweiz, setzt die Steuerpolitik des Bundes und vieler Kantone falsche Zeichen: Auf der einen Seite wird, um die Wettbewerbsfähigkeit und die Standortattraktivität der Schweiz zu verbessern, der Faktor Kapital steuerlich massiv entlastet. Ganz anders sieht es hingegen beim Faktor Arbeit aus: «Obschon die Zukunft des Arbeits-, Werk- und Denkplatzes Schweiz entscheidend von der Förderung des Fähigkeits- und Wissenskapitals abhängt», schreibt er in einer Interpellation an den Bundesrat, «werden die Bemühungen von Erwerbstätigen, sich beruflich aus- und weiterzubilden, in sehr vielen Fällen steuerlich nach wie vor erschwert statt begünstigt.»

Konkret will Mario Fehr vom Bundesrat wissen, welchen Handlungsbedarf er bei der steuerlichen Förderung der beruflichen Aus- und Weiterbildung sieht, ob er weitere Möglichkeiten sieht, die Aus- und Weiterbildung in finanzieller Hinsicht zu fördern, und inwieweit er in der Lage ist, die Bedeutung dieser Fragen beim Bund, in den Kantonen und in der Öffentlichkeit zu betonen und deren Behandlung zu beschleunigen.

 

Viele Vorstösse

Neu ist dieses Thema nicht. Im Gegenteil: Dem KV Schweiz brennt es schon lange unter den Nägeln, und im Parlament hat es in den vergangenen Jahren zahlreiche Vorstösse in diese Richtung gegeben; die meisten davon sind versandet. Immerhin: 2003 führte ein entsprechender Vorstoss von Eugen David (CVP, SG) zur Gründung einer Expertengruppe, die das Thema gründlich ausleuchtete. Allerdings scheint das Interesse, endlich zu einer Entscheidung zu kommen, nach wie vor klein. Momentan liegt der Bericht bei einer Subkommission, die der ständerätlichen Kommission für Wirtschaft und Abgaben voraussichtlich diesen Herbst Bericht erstatten wird. Fehrs Vor-stoss zielt deshalb vor allem darauf ab, politischen Druck aufzusetzen und so dafür zu sorgen, dass das Thema nicht ganz einschläft.

Das mangelnde Interesse in dieser Sache liegt nicht zuletzt daran, dass namhafte Steuerausfälle zu befürchten sind, wenn Aus- und Weiterbildungskosten vollumfänglich absetzbar sind. Wie gross diese Mindereinnahmen wären, kann nicht genau gesagt werden, da das vorhandene Zahlenmaterial nicht ausreiche, diese zu quantifizieren. Der Bericht der Expertengruppe auf das Postulat von Eugen David kommt aber zum Schluss, dass sie «bedeutend» wären.

 

Bildungs- versus Steuerrecht

Im Weiteren legt der Bericht offen, dass zwischen dem Steuer- und dem Bildungsrecht ein eigentlicher Zielkonflikt besteht. Laut Steuerrecht können Kosten für die Weiterbildung nur dann abgezogen werden, wenn sie zur Erzielung des Einkommens notwendig sind. Deshalb wird unterschieden zwischen Aus- und Weiterbildung. Als Ausbildung gelten neben der Erstausbildung alle Schulungen, die zu einem beruflichen Aufstieg qualifizieren, also beispielsweise ein Fachhochschulstudium, Lehrgänge, die zum Erwerb eines eidgenössischen Diploms führen, und so weiter. Berufliche Weiterbildung, deren Kosten von den Steuern abgezogen werden können, umfasst nur solche Schulungen, die zur Erhaltung der Arbeitsmarktfähigkeit beitragen (so genannte Gewinnungskosten).

Ganz anders sieht es das Berufsbildungsgesetz, das 2002 in Kraft getreten ist. Laut diesem dient berufsorientierte Weiterbildung dazu, «bestehende berufliche Qualifikationen zu erneuern, zu vertiefen und zu erweitern oder neue berufliche Qualifikationen zu erwerben», sowie «die berufliche Flexibilität zu unterstützen». Hintergrund dieser weiter gefassten Definition des Begriffes ist die Erkenntnis, dass Weiterbildung heute mehr denn je ein fortwährender Prozess ist und dass ein möglichst hohes Bildungsniveau auch im gesamtschweizerischen Interesse liegt. Im Endeffekt, so die Schlussfolgerung des Expertenberichtes, seien «Bürgerinnen und Bürger, die von sich aus neue Chancen packen und sich beruflich weiterentwickeln», auch für den Staat ein Gewinn.

Die Expertengruppe hat sogar schon verschiedene Vorschläge ausgearbeitet, wie Steuer- und Bildungsrecht besser in Einklang zu bringen seien. Im Prinzip stünde einer breiten Diskussion dieser Ideen also nichts mehr im Wege. In seiner Interpellation will Mario Fehr vom Bundesrat deshalb auch wissen, wo dieser die Hindernisse sieht, dem Grundgedanken des Berufsbildungsgesetzes gerecht zu werden.

Eines dieser Hindernisse dürften die Kantone sein. Viele Kantone fahren nämlich seit einigen Jahren eine zunehmend harte Linie, was die Abzugsfähigkeit von Weiterbildungskosten betrifft. Beispiel Zürich: Bis 2002 waren dort die Kosten für ein Fachhochschulstudium wenigstens teilweise absetzbar. Dann entschied das Verwaltungsgericht, dass ein Fachhochschulstudium keinen Weiterbildungs-, sondern Ausbildungscharakter habe und somit nicht zu einem Steuerabzug berechtige.

 

KV Schweiz will Zeichen setzen

Besonders gestraft sind durch diese harte Gangart all jene, die sich berufsbegleitend weiterbilden. Erstens verfügen sie im Gegensatz zu Vollzeitstudierenden über ein nennenswertes Einkommen, und zweitens reduzieren sie oft das Arbeitspensum, um eine anspruchsvolle Weiterbildung bewältigen zu können. Hinzu kommt, dass berufsbegleitende Weiterbildungen teuer sind, da sie in der Regel von privaten Anbietern durchgeführt werden, die im Gegensatz zu öffentlichen Anbietern nicht subventioniert werden. Selbst wenn sie auf Anraten und Kosten des Arbeitgebers eine höhere Weiterbildung besuchen, können sie von den Steuerämtern noch belangt werden. Dann werden ihnen die Schulgelder unter Umständen als Naturalleistung angerechnet.

Da berufsbegleitende Weiterbildung gerade auch im kaufmännischen Berufsfeld sehr verbreitet ist, will der KV Schweiz am Angestelltenkongress im kommenden Juni ein deutliches Zeichen setzen. Zurzeit ist eine Resolution in Vorbereitung, welche Bund und Kantone auffordert, in Sachen Besteuerung von Weiterbildung endlich eine einheitliche und grosszügige Linie zu fahren.