Context 10/07 | 18. Mai 2007
Ein neues Swissair-Buch liegt vor. Diesmal gehts um den Prozess.
Prozesse am Gericht erlauben im besten Fall einen Blick hinter die Kulissen. Das hat sich auch der Reporter des Tages-Anzeigers, Constantin Seibt, gesagt, ist täglich während fast zwei Monaten in die Stadthalle Bülach gepilgert und hat dort den bislang grössten Schweizer Wirtschaftsprozess mitverfolgt. Jetzt liegen seine Reportagen über den Swissair-Prozess gesammelt zwischen Buckdeckeln vor.
So kann man den Swissair-Prozess nochmals Revue passieren lassen. Der Tagi-Journalist skizziert den sich über Jahre hinziehenden Kriechgang der Vorzeige-Airline. Er versucht nicht, einem die Details der Budgetführung eines Konzerns mit 260 Tochtergesellschaften schmackhaft zu machen, sondern konzentriert sich auf die wichtigsten Anklagepunkte sowie Verhalten und Vorgeschichte der Hauptpersonen: der angeklagten Verwaltungsräte sowie Mitglieder der Geschäftsleitung. Was für die Tragödien Shakespeares gilt, der seine Protagonisten tief fallen lässt, was sie umso tragischer erscheinen lässt, das gilt auch für den Swissair-Prozess. Attraktiv war er wegen des Staraufgebots: Eric Honegger, Vreni Spoerry, Lukas Mühlemann etc., die den «sozialen Tod» erlitten, wie Seibt schreibt.
Der Journalist war - wie das Gericht und die anderen Prozessbeobachter/innen - mit der Schwierigkeit konfrontiert, dass die Angeklagten grösstenteils schwiegen. Für solche, die nicht zum x-ten Mal schreiben wollten, worin die Anklage bestand, stellte sich die Frage, was man anstelle dessen zu Papier bringen sollte. Seibt hat diese Herausforderung bravourös gemeistert, indem er die beruflichen und biografischen Linien der Angeklagten nachzeichnet, aber auch die Atmosphäre im Gerichtssaal und die Auftritte der Protagonisten stimmig schildert.
Die zentralen Anliegen des Gerichts, Licht ins Dunkel zu bringen und die Frage zu klären, wer und welche Handlungen für den Swissair-Niedergang verantwortlich waren, scheiterte an den Angeklagten, deren Job es auch schon früher war, sich verschwiegen zu geben. Insofern kann das Buch auch nicht die scharfsinnige Analyse liefern, wer welche Schnitzer auf dem Kerbholz hat. Es nimmt aber nochmals eine Management-Kaste in den Blick, die nach Jahren des wirtschaftlichen Erfolgs, der von Konjunktur und Kartellen getragen war, Milliarden von Franken in den Sand setzte. Und weil der Autor ein toller Stilist ist, der Humor und prägnante Formulierung zu verbinden weiss, macht die Lektüre auch Spass.
Das Urteil folgt im Juni. Das letzte Kapitel von Seibts Buch ebenfalls. Man darf sich freuen.
Constantin Seibt: Der Swissair-Prozess. Echtzeit Verlag, Basel 2007. CHF 28.-
Die ZKB hat ein Problem: Die Geschäftsleitung wusste nicht, was ihre Handelsabteilung tat. Barbara Gisi, Leiterin der Angestelltenpolitik beim KV Schweiz, zu den Vorgängen um den Sulzer-Deal.
Context: Die Zürcher Kantonalbank hat Börsengeschäfte getätigt. Das gehört zu den üblichen Dienstleistungen einer Bank. Weshalb jetzt die Aufregung?
Barbara Gisi: Die ZKB erbringt auch andere Dienstleistungen, zum Beispiel ist sie ja auch die Hausbank von Sulzer. Handels- und Kreditgeschäfte unter einen Hut zu bringen, ist schwierig. Die ZKB muss sich überlegen, wie sie damit umgehen soll.
Die ZKB ist einerseits Sulzer-Hausbank und handelte andererseits mit Sulzer-Aktien. Liegt also da der Kern des Problems?
Einerseits hat die ZKB Sulzer als Kundin betreut und deren Interessen verfolgt, andererseits hat dasselbe Bankinstitut nun Dritten ermöglicht, einen Teil von Sulzer zu erwerben, was möglicherweise den Interessen von Sulzer entgegenläuft. Vermutlich wäre der Sulzer-Deal nie zum Thema geworden, hätte Sulzer eine andere Hausbank gehabt. Aber wenn Kredit- und Handelsgeschäft unter einem Dach sind, braucht es ganz eng gestrickte Regeln, damit das Unternehmen stets über solche Konstellationen wie beim Sulzer-Deal informiert ist.
Die ZKB-Geschäftsleitung beschloss, Übernahmeversuche nicht zu unterstützen. Dass die Handelsabteilung der ZKB offenbar dagegen verstiess, blieb fünf Monate lang unbemerkt. Also fehlt es an einer wirkungsvollen Kontrolle?
Ja, die bestehende Kontrolle hat nichts genützt. Die Kontrollmechanismen müssen so definiert werden, dass sie funktionieren. Die Geschäftsleitung muss dafür besorgt sein, dass diese eingehalten werden. Es ist schlicht blauäugig anzunehmen, dass es keine Überwachung braucht, vor allem dann, wenn die Handelsabteilung saftige Boni kassiert.
Sollten diese Boni abgeschafft werden?
Die Boni sind im Bankgeschäft nun mal Anreiz für gute Leistungen. Würde man sie abschaffen, wanderten gut qualifizierte Mitarbeitende ab. Auf der anderen Seite: Wenn es um sechsstellige Handelsvolumina geht und hohe Boni in Aussicht stehen, lässt man schnell mal den gesunden Menschenverstand ausser Acht. Auf ethisches Verhalten der Händler zu pochen, nützt nichts. Die ZKB muss einen Mittelweg finden.
Würde die ZKB ihr Handelsgeschäft überdenken, könnte das auch Arbeitsplätze bei der Bank kosten.
Wenn ihre Geschäftstätigkeit dafür integer wird, würde ich es in Kauf nehmen, Arbeitsplätze zu opfern. Denn jetzt könnte allenfalls geschehen, dass viel mehr Arbeitsplätze bei Sulzer gefährdet sind.
Die beiden Investoren, ein russischer Milliardär und ein österreichischer Financier, greifen nach einem traditionsreichen Schweizer Unternehmen. Gehts bei der Debatte nicht auch um Heimatschutz?
Das ist ja nicht primär schlecht. Wer sagt, dass die freie Marktwirtschaft das einzig glücklich machende System ist? Die ZKB verfolgt gemäss Kantonalbankgesetz auch den Zweck, zur Lösung der volkswirtschaftlichen und sozialen Aufgaben im Kanton beizutragen. Und sie muss dabei unter anderem die Anliegen der Arbeitnehmenden berücksichtigen. Den Idealismus, der dahinter steht, finde ich sehr gut. Alternative Geschäftsfelder könnten für die ZKB nachhaltige Fonds oder das Geschäft mit Mikrokrediten sein. So könnte sie an Integrität gewinnen.
In § 6 des Gesetzes über die ZKB steht: «Der Staat haftet für alle Verbindlichkeiten der Bank, soweit ihre eigenen Mittel nicht ausreichen». Manchenorts wird gefordert, diesen Passus abzuschaffen oder auf bestimmte Geschäftsfelder einzuschränken. Was halten Sie davon?
Als Steuerzahlerin wäre ich für eine Einschränkung der Staatsgarantie. Denn letztlich zahlen im Bedarfsfall die Einwohner und Einwohnerinnen des Kantons Zürich. Die Bevölkerung ist ohne Einfluss, würde aber bei üblen Machenschaften zur Kasse gebeten.
Die Steuerzahler/innen haben am Sulzer-Deal mitverdient.
Jetzt sind wir in den sieben fetten Jahren. Der Schaden, der durch unlauteres Geschäftsgebaren entstehen kann, ist jedoch ungleich grösser als der Vorteil. Ich ziehe es vor, die Haftung des Kantons abzuschaffen, zum Preis, an den Gewinnen nicht mehr beteiligt zu sein.
Der Fall Sulzer/ZKB
Am 20. April wurde bekannt, dass die Investoren Viktor Vekselberg und Ronny Pecik 32 Prozent an Sulzer erworben haben. Die Zürcher Kantonalbank (ZKB), die auch Hausbank von ist, hat diese dabei unterstützt - obwohl die Geschäftsleitung scheinbar zuvor beschlossen hatte, Übernahmeversuche an Sulzer nicht zu unterstützen. Die Eidgenössische Bankenkommission (EBK) untersucht zurzeit, ob die Meldepflicht verletzt wurde. Das Börsengesetz schreibt vor, dass beim Erwerb einer Beteiligung von fünf Prozent an einem börsenkotierten Unternehmen eine Meldepflicht besteht. Dies dient unter anderem der transparenten Gestaltung des Preises. Baut ein Käufer eine meldepflichtige Beteiligung auf, ziehen in der Regel die Kurse an. Die EBKwill die Frage klären, ob die Meldepflicht deswegen umgangen wurde und die ZKB Sulzer-Aktien und -Optionen stets zu marktgerechten Preisen erworben und verkauft hat.
Der Mindestzinssatz für die Pensionskassenguthaben soll wieder erhöht werden. Diese Empfehlung macht die eidgenössische Kommission für die berufliche Vorsorge dem Bundesrat: Für das kommende Jahr soll der Mindestzinssatz deshalb von 2,5 auf 2,75 Prozent angehoben werden.
Der Bundesrat wird Ende Sommer eine entsprechende Entscheidung fällen. In den letzen Jahren ist der Mindestzinssatz von einst vier Prozent kontinuierlich gesenkt worden. Die Kommission begründet eine Erhöhung mit der besseren Lage der Finanzmärkte.
Der KV Schweiz ist mit dieser Erhöhung nicht zufrieden. Die Entwicklung auf den Finanzmärkten sei in den letzten beiden Jahren positiv verlaufen. Von diesen guten Abschlüssen müssten die Versicherten mehr profitieren, so die Position des Verbandes. KV Schweiz schlägt deshalb eine Erhöhung des Mindestzinssatzes auf drei Prozent vor. In der Kommission ist dieser Vorschlag, hinter den sich nicht nur die Angestelltenverbände gestellt haben, knapp gescheitert.