Context 09 / 2007 | 4. Mai 2007
Mehr Flüge, mehr Passagiere, mehr Lohn: Das Flughafen-Bodenpersonal freuts. Benedikt Gschwind, Leiter Luftverkehr beim KV Schweiz, kennt die Details.
Context: Der Konjunkturaufschwung hat auch den Luftverkehr beflügelt, die Swiss schrieb 2006 erstmals schwarze Zahlen. Haben auch Angestellte etwas davon?
Benedikt Gschwind: Bei der Swiss und den flugnahen Unternehmen, mit denen der KV Schweiz als Sozialpartner verhandelt, wurden die Löhne generell um 1,1 bis 1,8 Prozent erhöht, was die Teuerung von 2006 mehr als ausgleicht. Allerdings besteht weiterhin Nachholbedarf, denn zuletzt wurden die Löhne vor 15 Jahren generell erhöht. Nach jahrelanger Stagnation bedeutet dies aber immerhin eine Trendwende.
Wird auch neues Personal eingestellt?
Die Zeichen sind auch hier ermutigend: Es werden allmählich zusätzliche Mitarbeitende rekrutiert.
Sie erwähnten, dass es seit 15 Jahren keine generellen Lohnerhöhungen mehr gab. Die Swissair scheiterte doch erst im September 2001.
Bereits zu alten Swissair-Zeiten gab es massive Sparprogramme, zum Teil wurden auch Stellen abgebaut, in der Ära Bruggisser sogar die Löhne gekürzt. Der Wind hatte bereits Mitte der 80er-Jahre gedreht, als sich der Wettbewerb zwischen den Airlines verschärfte. Zuvor sprachen diese in einem inoffiziellen Kartell die Flugpreise ab. Die Deregulierung des Luftverkehrs hinterliess dann aber auch beim Personal ihre Spuren.
Der KV beharrt auf generellen Lohnerhöhungen. Was hat er gegen individuelle?
Bei individuellen Erhöhungen bestimmt der Arbeitgeber, wer wie viel mehr bekommt. Unsere Verhandlungspartner sagen, auf diese Weise werden gute Leistungen honoriert. Dies trifft nur zum Teil zu, denn unsere Erfahrung ist, dass nicht nur die Leistung belohnt wird, sondern vor allem jüngere Mitarbeitende in den Genuss von Gehaltsaufbesserungen kommen. Die Unternehmen wollen so dafür sorgen, dass die Jüngeren weniger motiviert sind, eine andere Stelle zu suchen. Bei den älteren Angestellten sind die Betriebe eher der Auffassung, dass diese so oder so bleiben, weil sie geringere Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben. Zusammenfassend: Individuelle und generelle Erhöhungen sollten kombiniert werden.
Ältere Arbeitnehmende verdienen in der Regel doch mehr als jüngere.
Tatsächlich haben SR Technics und Swiss-port ein Lohnmodell, wonach das Gehalt jährlich um 50 bis 100 Franken erhöht wird. So soll die zunehmende Berufserfahrung honoriert werden. Allerdings stoppt die Erhöhung nach 15 Jahren. Danach bleiben Angestellte auf demselben Lohn sitzen, auch noch nach 20 oder 25 Jahren Mitarbeit.
Die flugnahen Betriebe und die Swiss gewähren auch Einmalzahlungen. Was halten Sie davon?
Die Swiss beispielsweise erhöhte generell den Lohn um 1,1 Prozent und zahlte allen Angestellten zusätzlich einmalig 1200 Franken. Hinzu kommt eine vom Arbeitgeber einseitig festgesetzte «Dankeschön»-Prämie, die zwischen 2000 Franken und eineinhalb Monaltslöhnen variiert, je nach Abteilung. An sich ist gegen eine Einmalzahlung nichts einzuwenden, allerdings nur, wenn - wie bei der Swiss - diese zur generellen Erhöhung hinzukommt. Dass einzelne Abteilungen von den Prämien bevorzugt wurden, halte ich indes für problematisch, da ja alle zum Geschäftserfolg beigetragen haben. Interview: Lukas Kistler
Der KV Schweiz verhandelt als Sozialpartner Gesamtarbeitsverträge (GAV) für das Bodenpersonal sowohl mit der Swiss als auch mit den flugnahen Unternehmen SR Technics, Swiss-port, Cargologic und Avireal. Damit sind rund 7000 Angestellte einem der GAV unterstellt. Bei der EDS, einem Informatik-Unternehmen, das die ehemalige Swissair-Tochterfirma Atraxis übernahm, sind KV-Mitglieder zudem in der Personalkommission vertreten.
IV-Revision
KV Schweiz gegen Abbau
Der Zentralvorstand des KV Schweiz beschloss die Nein-Parole zu einer IV-Revision ohne gesicherte Zusatzfinanzierung.
Zunächst sah es so aus, als habe die 5. IV-Revision eine breite Unterstützungsfront. Nach zähen Debatten fand sie in den eidgenössischen Räten klar Zustimmung. Einerseits beinhaltete das Paket eine Reihe von Massnahmen, welche die IV bei einer schnelleren und effektiveren Wiedereingliederung von Arbeitnehmenden unterstützen. Andererseits wurde aber der Spardruck auf das Sozialwerk sehr stark erhöht, (Abschaffung laufender Zusatzrenten, Abschaffung Karrierezuschlag). Gleichzeitig wurde es unterlassen, neben den Arbeitnehmenden auch die Arbeitgeber in die Pflicht zu nehmen. Entscheidend für die politische Akzeptanz der 5. IV-Revision war zu jenem Zeitpunkt die Annahme, das Parlament sorge nunmehr auch noch für eine Zusatzfinanzierung, um das defizitäre So-zialwerk generell wieder ins Lot zu bringen. Lediglich einige kleinere Behindertenverbände ergriffen erfolgreich das Referendum, weshalb nun am 17. Juni das Volk über die
5. IV-Revision abstimmen muss.
Inzwischen aber hat sich der Wind gründlich gedreht. In der März-Session hat es der Nationalrat abgelehnt, konkrete Vorschläge zu verabschieden, wie die Schulden abgebaut und die Jahresrechnungen künftig im Lot gehalten werden können. Die Debatte um die dringend benötigte Zusatzfinanzierung der IV ist damit wieder auf Feld 1 zurückgeworfen worden. Das abstimmungstaktische Verhalten vorab der SVP lässt laut Hansueli Schütz, volkswirtschaftlicher Berater des KV Schweiz, nur einen Schluss zu: «Bürgerliche Kreise zielen darauf ab, die IV allein durch weitere Demontagen auf der Leistungsseite zu sanieren.»
Dieser Weg ist für den KV Schweiz nicht akzeptabel. Die Zunahme der IV-Renten hänge mit dem oft enormen Druck in der Arbeitswelt zusammen und dürfe nicht einfach auf die Betroffenen abgewälzt werden. Deshalb haben sich neben dem KV Schweiz fast alle Angestellten- und Behinderten-organisationen sowie die SP, die Grünen und die CSP für die Nein-Parole entschieden. Schütz: «Nur ein Nein kann diese arbeitnehmerfeindliche Abbaupolitik stoppen.» ibo
Was will die 5. IV-Revision?
Die 5. IV-Revision soll die IV im Durchschnitt bis 2025 um 596 Mio. Franken pro Jahr entlasten. Dafür wird im Wesentlichen eine Senkung der Anzahl Neurenten um 20 Prozent angestrebt. Die Senkung wird erzielt mit einer frühzeitigen Erfassung arbeitsunfähiger Personen und neuen Frühinterventionsmassnahmen sowie mit verstärkten weiteren Massnahmen zur Erhaltung oder Verbesserung der Erwerbsfähigkeit. Zudem tragen gezielte Leistungseinschränkungen zur finanziellen Entlastung bei. Die Revision soll Mitte 2007 in Kraft treten. Um die jährlichen Defizite der IV zu verhindern und ihre laufend wachsenden Milliardenschulden zu tilgen, sind namhafte zusätzliche Einnahmen aber unabdingbar.
Der KV Schweiz unterstützt die Volksinitiative «gegen die Abzockerei» und ist dem Patronatskomitee beigetreten. Entschädigungen an Verwaltungsräte und Topmanager börsenkotierter Unterneh-men müssen nach Ansicht des Verbandes transparenter als bisher ausgewiesen werden. Eine Lücke im Obligationenrecht ermöglicht es bis heute, dass die Aktionäre - die eigentlichen Eigentümer - über Grundsätze und Ausmass von Vergütungen an Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung oft nur minimal informiert werden. Dies gilt nicht nur für kleinere und mittlere Aktionäre, sondern auch für institutionelle Anleger wie Pensionskassen.
«Ich bin überzeugt, dass viele Angestellte in Banken und Versicherungen die Exzesse in den Teppichetagen nicht schätzen», sagt Mario Fehr, Präsident des KV Schweiz. Diese könnten oft nur noch frustriert feststellen, dass oben ganz offensichtlich andere Entschädigungs- und Abgangsregelungen gelten als unten. Vertrauen ist seiner Meinung nach Bestandteil vieler innerbetrieblicher Prozesse und schlage sich in der Produkti-vität und damit in der Konkurrenzfähigkeit eines Unternehmens nieder. «Zwar beschränken sich Missstände meist auf relativ wenige, wenn auch spektakuläre Einzelfälle», so Fehr, doch dürften Auswirkungen auf Motivation und Einstellung nicht unterschätzt werden. PD/tj
Das fordert die Initiative
- Die Aktionäre der börsenkotierten Unternehmen stimmen jährlich über die Gesamtsumme aller Vergütungen an den Verwaltungsrat, an die Gechäftsleitung und den Beirat ab.
-Die GV wählt jährlich den Verwaltungsratspräsidenten und einzeln die Mitglieder des Verwaltungsrates und des Vergütungsausschusses sowie die unabhängige Stimmrechtsvertreterin.
-Die Pensionskassen stimmen im Interesse ihrer Versicherten ab und legen offen, wie sie gestimmt haben.
-Elektronische Abstimmung ist möglich.
-Entschädigungen jeder Art für Firmenkäufe bzw. -verkäufe werden verboten.
Unterschriftenlisten sind zu beziehen bei:
Eidg. Volksinitiative «gegen die Abzockerei»
Postfach 1068
Rheinstrasse 86
8212 Neuhausen
www.volksinitiative-gegen-die-abzockerei.ch