Context 08 / 2007 | 13. April 2007
Vor allem KMU benachteiligen nach wie vor Ausländer/innen bei der Lehrstellensuche. Mit einen Projekt zur anonymen Lehrstellensuche will Ralf Margreiter, Ressortleiter Jugend beim KV Schweiz, diesem Missstand begegnen.
Context: Eine Studie des Nationalfonds kommt zum Schluss, dass ausländische Jugendliche bei der Lehrstellensuche von KMU massiv benachteiligt werden. Überrascht Sie das?
Ralf Margreiter: Nein. Verschiedene andere Untersuchungen deuteten ja bereits schon in die gleiche Richtung. Dennoch ist es wichtig, dass dieser Bereich einmal genau ausgeleuchtet wurde, denn die KMU beschäftigen in der Schweiz gegen 90 Prozent aller Lernenden. Die Diskriminierungen beginnen übrigens schon viel früher. Eine Erhebung aus dem Kanton Zürich zeigt, dass bereits beim Übertritt von der Mittel- in die Oberstufe die Herkunft der Schülerinnen und Schüler einen erheblichen Einfluss hat.
Wie das?
Betrachtet man lediglich die Schulnoten, müssten Ausländerinnen und Ausländer in der Oberstufe bedeutend besser eingeteilt werden, als sie es tatsächlich werden. Ganz offensichtlich lassen sich die Lehrkräfte bei ihren Übertrittsempfehlungen nicht nur von der schulischen Leistung, sondern auch von Vorurteilen leiten.
Letztes Jahr scheiterten Sie im Zürcher Kantonsrat mit einem Vorstoss für ein Pilotprojekt für anonyme Lehrstellenbewerbungen. Jetzt lancieren Sie dieses Projekt neu im Namen des KV Schweiz. Was versprechen Sie sich davon? Wenn die erste Bewerbungsrunde anonym ist, werden potenziell diskriminierende Faktoren wie Herkunft, Geschlecht und so weiter ausgeklammert. Uns interessiert die Frage, wie sich die Selektionsprozesse bei einer Fokussierung auf die zentralen Fragen wie Schulleistung und Motivation verändern. Heute ist es ja so, dass viele Jugendliche kaum je die Chance erhalten, sich persönlich vorzustellen, vermutlich weil sie den falschen Namen oder das falsche Geschlecht haben.
Warum sollten sich Arbeitgeber an diesem Pilotprojekt beteiligen?
Unternehmen sind ja daran interessiert, jede Stelle optimal zu besetzen. Unser Projekt gibt ihnen nun die Gelegenheit zu erkennen, ob sie das tatsächlich tun oder aufgrund von Vorurteilen viel versprechende Bewerbungen zu früh aussortieren. Das ist auch betriebswirtschaftlich ein Gewinn.
Läuft das nicht auf eine Bevormundung der Arbeitgeber hinaus?
Überhaupt nicht. Diese sind nach wie vor frei darin, wen sie anstellen. Wir wollen ihnen lediglich die Augen öffnen.
Ist Diskriminierung auch bei den kaufmännischen Lehrverhältnissen ein Thema?
Es ist eine Tatsache, dass der Anteil von Lernenden ausländischer Herkunft bei angehenden Kaufleuten besonders gering ist. Woran das liegt, kann ich nicht sagen. Vielleicht bewerben sich ausländische Jugendliche seltener, weil sie sich weniger Chancen ausrechnen, vielleicht scheitern sie öfter an den Leistungsvorgaben, zum Beispiel bei der Sprache. Vielleicht sind aber auch Vorurteile für diese Unterschiede verantwortlich. Ein Ziel unseres Projektes wird es sein, Klarheit in diese Frage zu bringen.
Wie weit ist das Pilotprojekt gediehen?
Die Grundlagen sind im Prinzip geschaffen. Jetzt geht es darum, Unternehmen zu finden, die sich daran beteiligen, dann können wir loslegen. Interview: Ingo Boltshauser
Interessierte Zürcher Betriebe/unternehmen sind eingeladen, sich für eine Beteiligung bei diesem pilotprojekt direkt beim KV Schweiz zu melden: jugend@kvschweiz.ch oder tel: 044 283 45 45.
0,5 Prozent generell, 0,6 Prozent für individuelle Beförderungen. Diese mageren Lohnerhöhungen hat der Zürcher Kantonsrat dem Personal des öffentlichen Dienstes für das laufende Jahr gewährt. Zahlreiche andere Leistungen wie zum Beispiel der ordentliche Stufenanstieg für als gut beurteilte Mitarbeitende wurden dem Personal im Widerspruch zur kantonalen Besoldungsordnung verwehrt - und das in 15 Jahren bereits zum elften Mal. Von den angeblichen leistungsabhängigen Beförderungen hat nach Beobachtung des KV Zürich ausserdem fast ausschliesslich das männliche obere Kader profitiert.
Inzwischen hat der Regierungsrat einen sehr guten Rechnungsabschluss für 2006 präsentiert. Der KV Zürich fordert deshalb die Rückkehr zum ordentlichen Entlöh-nungssystem. Um die Ausfälle der vergangenen Jahre zu kompensieren, fordert er für 2008 ausserdem den ordentlichen Stufenanstieg für alle, die eine gute Leistung erbringen, den vollen Teuerungsausgleich für das laufende Jahr, eine Kompensation der langjährigen Lohnverluste und leistungsabhängige Beförderungen, vor allem für Frauen und untere Lohnklassen.
Ziel der Revision des Unfallversicherungsgesetzes (UVG) sei, es an «die Erfordernisse einer modernen Sozialversicherung» anpassen zu wollen. Dies schrieb der Bundesrat in der Botschaft zum neuen Gesetz, das sich derzeit in der Vernehmlas-sung befindet.
Das tönt gut, doch ist es auch gelungen? «Nein», findet Hansueli Schütz, volkswirtschaftlicher Berater des KV Schweiz. «In wesentlichen Punkten beinhaltet der Entwurf einen Abbau, den wir nicht hinnehmen wollen.»
Am meisten stört ihn die Neuregelung des höchst versicherten Verdienstes: Müss-ten nach gültigem Gesetz 92 bis 96 Prozent der Gehälter voll versichert sein (in Tat und Wahrheit sind es bereits heute bedeutend weniger), so sieht der bundesrätliche Entwurf eine Absenkung dieser Grenze auf 90 bis 95 Prozent vor. Das tönt zwar unspektakulär, hat aber Konsequenzen, die weit über das UVG hinausreichen. Der für das UVG geltende Grenzwert (zurzeit 106 800 Franken) legt nämlich u.a. auch das höchst versicherte Einkommen in der Arbeitslosenversicherung fest. Faktisch bedeutet dies, dass viele Angestellte bei Unfall oder Arbeitslosigkeit zunehmend nicht mehr ausreichend versichert sind - zumindest im Obligatorium. Die Neuregelung würde den Trend zur Unterversicherung noch verstärken.
Gleichzeitig verschöbe dieser Entscheid die Gewichte zwischen der Suva und den privaten Unfallversicherern. Offiziell spielt der Wettbewerb zwischen Suva und Privaten zwar nicht, denn der Markt ist vom Gesetzgeber aufgeteilt in Branchen, in denen die Angestellten zwangsweise bei der Suva versichert sind (dies sind eher gefährliche
Branchen wie Baugewerbe, Industrie etc.) und solche, wo der freie Markt unter Aus-schluss der Suva spielt. Da es der Suva aber auch im eigenen Bereich bisher verboten ist, Zusatzversicherungen anzubieten, um die entstehenden Versicherungslücken zu schliessen, steht dieser Markt nur den Privatversicherungen offen.
Und dies, obwohl sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmende in aller Regel mit den Leistungen der Suva sehr zufrieden sind. Auch eine Untersuchung von Franz Jaeger an der Universität St. Gallen kommt zum Schluss, dass die nicht gewinnorientierte Suva ein bedeutend besseres Preis-Leistungs-Verhältnis aufweist als die Privatversicherer, da bei ihr 95 Prozent aller Prämien in Form von Leistungen an die Versicherungsnehmer zurückfliessen (Private: 80 Prozent). Schütz bilanziert deshalb: «Von der Senkung der Limiten beim höchst versicherten Verdienst profitieren einzig die privaten Unfallversicherer.»
Auch andere Punkte - so vor allem die Erhöhung des Mindestinvaliditätsgrades von 10 auf 20 Prozent, die gemäss Schütz ein Rückfall in die Urzeit der Haftpflichtauseinandersetzungen ist, und die Beschränkung der Versicherungsleistungen bei Grossereignissen - stossen beim KV Schweiz auf Widerstand. Die Revision sei ganz offensichtlich so angelegt, dass Versicherte und der Bund die Nachteile und die Privatversicherer die Vorteile in Kauf nehmen müss-ten. Der KV Schweiz fordert den Bundesrat deshalb in seiner Vernehmlassungsantwort auf, die strittigen Punkte zu korrigieren.
Noch einen Schritt weiter geht der Schweizerische Gewerkschaftsbund in seiner Vernehmlassungsantwort. Er will künftig die ganze Unfallversicherung der Suva übertragen und die Privaten vom diesem Markt ausschliessen. Ingo Boltshauser
Der Wortlaut der Vernehmlassung findet sich unter www.kvschweiz.ch rubrik «Vernehmlassungen»