Bildungsverordnung kaufmännische Grundbildung ab 1.1.2012 in Kraft

Neue KV-Lehre ab August 2012

KV-Lernende, die ihre Lehre im August 2012 beginnen, werden nach neuer kaufmännischer Bildungsverordnung ausgebildet. Was wird sich an der KV-Grundbildung ändern, und weshalb braucht es diese neue Bildungsverordnung überhaupt?

Die Ausbildung zur Kauffrau/zum Kaufmann basiert für Lernende mit Ausbildungsstart im August 2012 auf einer neuen Bildungsverordnung. Das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) hat die neue Verordnung Ende September verabschiedet. Vieles bleibt an der KV-Ausbildung gleich, einige Neuerungen sind jedoch augenfällig. Wie bis anhin können KV-Lernende und ihre Lehrbetriebe zwischen den zwei Ausbildungsprofilen B (Basis-Grundbildung) und E (Erweiterte Grundbildung) auswählen. Im betrieblichen Teil und in den überbetrieblichen Kursen gelten für Lernende beider Profile die gleichen Bildungsziele. Neu zeigt sich die Profildifferenzierung nur noch im schulischen Ausbildungsbereich. Kaufleute mit B-Profil erwerben in der Berufsfachschule noch breitere Kenntnisse in «Information, Kommunikation, Administration». Kaufleute im E-Profil lernen in der schulischen Ausbildung eine zweite Fremdsprache und erwerben breitere Kenntnisse in «Wirtschaft und Gesellschaft». Beide Profile umfassen in den drei Ausbildungsjahren 1'800 Schullektionen, damit wird das B-Profil gegenüber heute um 100 Lektionen aufgewertet.

 

Praxisnähere betriebliche Bildung

Der betriebliche Ausbildungsteil ist in 21 Branchen möglich, dazu gehören zum Beispiel die Branchen Banken, Öffentliche Verwaltung oder die Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie (MEM). Die betrieblichen Ausbildungsziele wurden mit der neuen Bildungsverordnung aktualisiert. Zudem können die 21 Ausbildungsbranchen neu die betrieblichen Ausbildungsziele flexibler nach ihren jeweiligen Bedürfnissen ausgestalten und Wahlpflichtziele definieren. Die KV-Ausbildung wird dadurch noch praxisnäher.

 

Erhöhte Kooperation zwischen den Lernorten

Die beruflichen Handlungskompetenzen der KV-Lernenden werden in der Berufsfachschule durch die Bereiche «Sprachen», «Information, Kommunikation, Administration» sowie «Wirt-schaft und Gesellschaft» gefördert. Neu erreichen die Lernenden die jeweiligen schulischen Leistungsziele erstmals schweizweit einheitlich im gleichen Semester. Dies ermöglicht eine optimale Abstimmung der Ausbildung zwischen den drei Lernorten (Berufsfachschule, Lehrbetrieb und überbetrieblicher Kurs). Diese erhöhte Kooperation zwischen den Lernorten fördert die Ausbildungsqualität. Die Bildungsverordnung regelt neu auch die Bildungsgänge der schulisch organisierten Grundbildung (HMS, private schulische KV-Angebote).

 

Durchlässigkeit zwischen den Ausbildungen

Die neue Bildungsverordnung «Kauffrau/Kaufmann EFZ» regelt explizit auch die Lehrverkürzung für Inhaber eines eidgenössischen Berufsattests «Büroassistentin/Büroassistent EBA» sowie für Inhaber/innen einer gymnasialen Matur. Damit wurde dem bildungspolitischen Anliegen nach erhöhter Durchlässigkeit zwischen den verschiedenen Ausbildungsabschlüssen Geltung verschafft.

 

Optimierung und Feinjustierung

Anlass für all diese Änderungen ist die Einführung des eidgenössischen Berufsbildungsgesetzes im Jahr 2004. Sämtliche rund 220 beruflichen Grundbildungen der Schweiz haben ihre Ausbildungs- und Prüfungsreglemente an diese gesetzliche Grundlage anzupassen. Bereits über 160 Berufslehren haben in den vergangenen 7 Jahren ihre Ausbildungs- und Prüfungsreglemente in eine Bildungsverordnung überführt. Seit 2008 wurde auch an der Bildungsverordnung der kaufmännischen Grundbildung gearbeitet, welche das bestehende Reglement aus dem Jahr 2003 an die neuen gesetzlichen Grundlagen anpasst und zugleich Feinjustierungen vornimmt. Es ist deshalb nicht von einer eigentlichen kaufmännischen Reform zu sprechen, sondern von einer Optimierung der geltenden KV-Ausbildung. Das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) hat am 26. September 2011 die neue kaufmännische Bildungsverordnung verabschiedet; diese kann nun per 1. Januar 2012 in Kraft treten. Ab August 2012 werden die KV-Lernenden des ersten Lehrjahres nach neuer Bildungsverordnung ausgebildet.

 

KV Schweiz hat mitgearbeitet

Die Entwicklung einer Bildungsverordnung ist ein komplexes Geschäft. Zahlreiche Akteure aus Ausbildungsbranchen, Berufsfachschulen, Kantonen und Bund arbeiten zusammen und müssen verbundpartnerschaftlich zu einem Kompromiss finden. Der KV Schweiz hat in den vergangenen vier Jahren aktiv in der Rolle als Berufsverband und als Teil der kaufmännischen Arbeitswelt an der neuen Bildungsverordnung mitgewirkt. Das Ziel des KV Schweiz war und ist der Erhalt eines einzigen kaufmännischen Berufsbildes. Denn eine kaufmännische Generalistenausbildung bildet das breite Fundament, auf dem Kauffrauen und Kaufmänner zahlreiche berufliche Laufbahnen einschlagen können. KV Schweiz wollte zudem keine zusätzlichen Erschwernisse für Lernende und mehr Flexibilität für die Lehrbetriebe. Die Arbeitsmarktfähigkeit der künftigen Kauffrauen und Kaufmänner stand dabei für KV Schweiz stets im Zentrum.

 

Kaufmännische Grundbildung ist wichtig für unsere Volkswirtschaft

In den 21 Ausbildungsbranchen beginnen jedes Jahr insgesamt rund 11‘000 Lernende eine kaufmännische Lehre. Es handelt sich um die weitaus meistgewählte Berufslehre der Schweiz. Ausgebildete Kauffrauen und Kaufmänner sind qualifizierte Berufsfachleute für den kaufmännisch-betriebswirtschaftlichen Bereich in über 370‘000 privaten Unternehmen und öffentlichen Institutionen. Zudem stellt die KV-Ausbildung eine attraktive Ausgangslage dar für die berufliche Weiterentwicklung über die höhere Berufsbildung oder mit der Berufsmaturität auch im Hochschulbereich. Die kaufmännische Grundbildung ist daher das grosse Rekrutie-rungspool an Fach- und Führungskräften im kaufmännisch-betriebswirtschaftlichen Berufsfeld und somit für die schweizerische Volkswirtschaft von zentraler Bedeutung. Mit der neuen Bildungsverordnung Kauffrau/Kaufmann EFZ wurden optimale Rahmenbedingungen für die langfristige Sicherstellung des kaufmännischen Berufsnachwuchses geschaffen.

 

 

Dokumente zur Bildungsverordnung 2012

Kontakt

Claude Meier
Leiter Bildungspolitik
044 283 45 59
claude.meier@kvschweiz.ch

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