Sowohl die Siebentage-Woche als auch die Stunde als vierundzwanzigster Teil eines Tages wurden schon in vorchristlicher Zeit definiert. Dennoch hatten Zeit und Kalender bis vor etwa zwei Jahrhunderten wenig Einfluss auf die Menschen (ausser in religiöser Hinsicht). Gearbeitet wurde dann, wenn es erforderlich war, und da die Arbeit in aller Regel dort verrichtet wurde, wo man auch wohnte, gab es keine Aufteilung in Arbeits- und Freizeit. Auch im von Heimarbeit geprägten Frühkapitalismus wurde noch ein Stücklohn statt eines Zeitlohnes entrichtet.
Erst mit den ersten Fabriken kam es zur Arbeitszeiterfassung. Das Bedürfnis der Unternehmer war ganz klar, die Arbeiter/innen möglichst lange auszubeuten, denn so warfen die grossen Investitionen in die Manufakturen die höchsten Profite ab. Arbeitstage von 15 und mehr Stunden waren im 19. Jahrhundert häufig, die Sechstagewoche die Regel.
Dann, im Jahr 1848, verabschiedete der Kanton Glarus als erste Körperschaft in Europa ein Fabrikgesetz, das die Arbeitszeit regelte. Neu durften maximal 78 Stunden pro Woche gearbeitet werden. Was aus heutiger Sicht nach immens viel tönt, war ein gewaltiger Fortschritt, bedeutete es doch eine Verkürzung der täglichen Arbeitszeit auf 13 Stunden. 1877 wurde die Arbeitszeit in der Schweiz mit dem eidgenössischen Fabrikgesetz auf 66 Stunden pro Woche festgeschrieben.
Bereits 1889 stellte die Sozialistische Internationale in Paris die Forderung nach einem Achtstunden-Tag auf, basierend auf der Sechstage-Woche, und die organisierte Arbeiterschaft in der Schweiz schloss sich dieser Forderung an.
Von da an wurde die Arbeitszeit in mehreren Stufen gesenkt, bis sie 1924 schliesslich die gewerkschaftlich geforderten 48 Stunden pro Woche erreichte. Seit 1967 liegt die wöchentliche Höchstarbeitszeit in der Schweiz für die meisten Angestellten bei 45 Stunden - und hat sich seit da nicht mehr bewegt. Es hat zwar zahlreiche Versuche gegeben, die Wochenarbeitszeit auf dem Initiativweg weiter zu senken, doch bislang sind alle gescheitert. Die Fünftagewoche ist zwar in den meisten Betrieben Usus, doch ein gesetzlicher Anspruch darauf besteht bis heute nicht.
Nicht nur die wöchentliche Arbeitszeit war den Angestelltenorganisationen ein Anliegen, auch die Ferien. Erstmals gesetzlich verankert wurde ein Ferienanspruch (von 8 Tagen pro Jahr) 1900, und zwar für die Eisenbahner. Allerdings dauerte es bis ins Jahr 1964, bis für alle Erwerbstätigen ein Ferienanspruch bestand (3 Wochen). 1984 wurde dieser auf 4 Wochen erhöht und ist bis heute in etwa gleich geblieben, lediglich ergänzt um grosszügigere Regelungen für Jugendliche und ältere Erwerbstätige.
Betrachtet man die Entwicklung im Zeitraffer, so zeigt sich: In den ersten hundert Jahren der Industriegeschichte halbierte sich die Arbeitszeit, doch in den über sechs Jahrzehnten seit Ende des Zweiten Weltkrieges hat sich die durchschnittliche in der Industrie geleistete Arbeitszeit nur noch langsam verändert. Wurden 1945 noch durchschnittlich 45,7 Stunden pro Woche gearbeitet, so sind es heute 41,3. Heute arbeiten Vollzeiterwerbstätige in der Schweiz im Durchschnitt 1900 Stunden pro Jahr und nehmen damit im Europäischen Vergleich den Spitzenrang ein.
In Sachen Arbeitszeit hat sich in der Schweiz in den vergangenen Jahren also nicht viel bewegt. Dafür umso mehr bei der Flexibilisierung derselben. Noch bis tief in die Siebzigerjahre hinein galten für die meisten Angestellten fixe Arbeitszeiten. Danach änderte sich das rapide. Eine grosse Befreiung der Angestellten aus den Arbeitszeit-Fesseln waren die vermehrte Bewilligung von Teilzeitarbeit (vor allem für Frauen) und die Einführung der Gleitzeit in vielen Unternehmen.
Andere Neuerungen zielten aber eher darauf ab, die Arbeitgeber zu den Profiteuren der Flexibilisierung zu machen. Dazu zählen Jahresarbeitszeitmodelle, die es den Arbeitgebern ermöglichen, die Arbeitszeit ihrer Angestellten so zu steuern, dass diese vermehrt in produktionsintensive Phasen fällt. Und dazu zählt in verstärktem Mass die Arbeit auf Abruf.
Gänzlich auf die Erfassung der Arbeitszeit verzichtet wird in einzelnen Schweizer Unternehmen erst seit etwa 15 Jahren. Heute ist die so genannte Vertrauensarbeitszeit vor allem im Finanzwesen und der IT-Branche verbreitet. Das Vertrauen zahlt sich vor allem für die Arbeitgeber aus: Die Schweizerische Arbeitszeitstatistik 2008 zeigt, dass abgesehen von der Landwirtschaft in keiner anderen Branche so viel gearbeitet wird wie in den beiden genannten. ibo





