Der Gesamtarbeitsvertrag ist die Vereinbarung zwischen Arbeitgebern oder deren Verbänden einerseits und Arbeitnehmerverbänden andererseits. Sein Inhalt gliedert sich normalerweise in zwei Teile:
- Bestimmungen über die Arbeitsbedingungen, insbesondere über Abschluss, Inhalt und Beendigung der einzelnen Arbeitsverhältnisse der beteiligten Arbeitgeber sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (normativer Teil).
- Bestimmungen über die Beziehungen, d.h. über Rechte und Pflichten, der GAV-Parteien untereinander (schuldrechtlicher Teil).
Aus Sicht der einzelnen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern kommt dem normativen Teil die grössere Bedeutung zu. Sie geben den Rahmen für die individuellen Arbeitsverträge vor. Sind in diesen Regelungen enthalten, die dem Gesamtarbeitsvertrag widersprechen, kommen sie nur zur Anwendung, wenn sie für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer günstiger sind, ansonsten gilt der GAV.
Gesamtarbeitsverträge können für die ganze Schweiz oder nur auf regionaler Ebene sowie für einzelne Branchen oder für einzelne Berufe oder Berufsgruppen abgeschlossen werden. Die GAV, die der KV Schweiz abgeschlossen hat, finden Sie in der Übersicht (Bestellformular) und können bei uns bezogen werden.





