Der Arbeitsmarkt stellt heute hohe Anforderungen an Berufseinsteiger/innen. Eine Bewerbung ohne viel Berufserfahrung wird oft gar nicht genauer gelesen. Wohl nicht zuletzt daher nimmt die Bedeutung von Praktika heute laufend zu. In der neusten Publikation des KV Schweiz widmen wir uns diesem Thema. Alle nachstehenden Punkte und vieles mehr werden in der Broschüre vertieft behandelt.
Die grössten Verwirrungen rund um das Thema Praktikum können bereits durch eine genaue Beschreibung des Begriffs aus dem Weg geräumt werden: Entscheidend ist in erster Linie die Abgrenzung des Praktikums zum „normalen" Angestelltenverhältnis:
Das Praktikum ist eine Erwerbstätigkeit mit Ausbildungscharakter. Das Praktikum ergänzt entweder eine theoretische Bildung oder es überbrückt vorübergehende Ausbildungs- bzw. Erwerbslosigkeit. Es vermittelt praktische Erfahrungen und ist zeitlich befristet. Entsprechend steht das Lernen und nicht das tägliche Verrichten der Arbeit im Vordergrund. Die Praktikanten haben Anspruch auf angemessene Entlöhnung.
Eine angemessene Entlöhnung im Praktikum ist wichtig. Eine solche steht ja auch den Lernenden in der Grundbildung zu. Obwohl der Ausbildungscharakter eine geringe Entschädigung rechtfertigt, nimmt der Praktikant oder die Praktikantin dem Betrieb dennoch Arbeit ab. Dies soll auch entschädigt werden.
Die Höhe der Entschädigung orientiert sich in erster Linie am Ausbildungsstand der Arbeitnehmenden. Gut ausgebildete Praktikanten/innen können schnell qualifizierte Arbeit über-nehmen. Weniger gut ausgebildete und in der Tendenz jüngere Arbeitnehmende verlangen nach intensiver Betreuung und Begleitung ihrer Arbeit. In der Broschüre "Vielfalt Pratktikum" finden sich für alle nachvolgend aufgelisteten Praktikumsformen Lohnempfehlungen.
Praktika sind nicht in allen Lebens- und Ausbildungssituationen sinnvoll. Praktikanten/innen sind eine uneinheitliche Gruppe. Grundsätzlich können sind Praktika zu den nachfolgenden Zeitpunkten denkbar. Alle Praktiktikaarten werden in der neuen Broschüre "Vielfalt Praktikum" näher umschrieben:
Praktikum vor der Beruflichen Grundbildung
Das Praktikum ist ein Ausbildungsgefäss. Dennoch kann es nicht mit der beruflichen Grundbildung verglichen werden und ist keine Alternative zu dieser. Das Praktikum ist keine Ausbildung mit Ab- und Anschluss. Wer daher eine berufliche Ausbildung anstrebt, muss eine berufliche Grundbildung absolvieren.Das Praktikum nach der obligatorischen Schulzeit macht nur dann Sinn, wenn der Übertritt in die berufliche Grundbildung nicht gelingt. In diesem Fall stehen zwei Möglichkeiten offen: Die Vorlehre richtet sich an Jugendliche, welche sich noch nicht für eine berufliche Grundbildung qualifizieren. Ein ähnliches Instrument ist das Motivationssemester. Es ist eine Massnahme der Arbeitslosenversicherung.
Praktikum nach der Beruflichen Grundbildung
Ein Praktikum bringt Berufserfahrung. Darum kann gerade bei schmalem Stellenangebot und/oder nach diversen Absagen die Versuchung von Lehrabgänger/innen nachvollzogen werden, die Chancen auf dem Arbeitsmarkt mittels Praktikum erhöhen zu wollen. Aber: Damit verkaufen sich junge Berufsleute unter ihrem Wert. Wer die Lehre abgeschlossen und ein EFZ (eidgenössisches Fähigkeitszeugnis) vorzuweisen hat, verfügt bereits über drei Jahre Berufserfahrung und die nötigen Kompetenzen für den nahtlosen Berufseinstieg.
In zwei Ausnahmefällen kann ein Praktikum nach der Grundbildung dennoch angebracht sein. Zum einen ist dies das Praktikum beim Branchenübertritt. Zum anderen - bei Erwerbslosigkeit - das Berufspraktikum. Wie das Motivationssemester, ist auch das Berufspraktikum ein Angebot der Arbeitslosenversicherung.
Praktikum während der Handelsschule oder nach der Handelsmittelschule
Die Handelsmittelschulen befinden sich gegenwärtig in einem Reformprozess, der im Jahr 2010 abgeschlossen wird. Ab Sommer 2010 wird der Abschluss an der Handelsmittelschule mit demjenigen der Lehre als Kaufmann/Kauffrau gleichgestellt. Um dieses Ziel zu erreichen, muss auch der Weg über die HMS praktisches Arbeiten beinhalten. Diese Bildung in beruflicher Praxis wird durch problemorientierten Unterricht, integrierte Praxisteile und Berufspraktika sichergestellt. Die Kantone können zwischen zwei Modellen wählen. Je nach Modell kommt dem Betriebspraktikum ein anderes Gewicht zu:
Praktikum nach dem Gymnasium
Einige Gymnasiasten/innen planen, nach der Matura direkt ins Berufsleben einzusteigen. Diese haben zwar eine hervorragende schulische Ausbildung. Sie können aber keine praktische Berufserfahrung vorweisen. Ein gutes Praktikum eignet sich, diesen Mangel auszugleichen. Als positiver Nebeneffekt merken die Jugendlichen, ob sie sich in der jeweiligen Branche wohl fühlen.
Praktikum während oder nach der Hochschule
Das Praktikum hat sich zu einem wichtigen Bestandteil in der Laufbahn einer Hochschulab-solventin oder eines Hochschulabsolventen entwickelt. Praktika während der Hochschule können freiwillig geleistet werden oder von der Studienordnung vorgeschrieben sein.
Praktikum für berufliche Wiedereinsteiger/innen
Die Frage nach dem Nutzen eines Praktikums stellt sich nicht nur Jugendlichen ohne viel Berufserfahrung: Sie stellt sich auch beim Wiedereinstieg in den Beruf nach langer Abwesenheit. Betroffen sind vor allem Frauen nach einer Familienpause. Wiedereinsteiger/innen haben Mühe, eine Festanstellung zu finden: Ihnen wird oft vorgehalten wichtige (technische) Ent-wicklungen verpasst zu haben. Ein Praktikum kann diese Argumente entkräften, ist jedoch auch an strenge Auflagen gebunden.
Zum Inhalt der Publikation "Vielfalt Praktikum - Anstellungsbedingungen und Saläre"
Mit der Broschüre "Vielfalt Praktikum -Anstellungsbedingungen und Löhne und Saläre" stellt der KV Schweiz erstmals umfassende Informationen rund um das Praktikum zur Verfügung. Die Publikation beantwortet Fragen....
- ... zur Höhe des Praktikumslohns.
- ... zu den verschieden Praktikumsformen (vgl. oben).
- ... zu den Eigenschaften eines Praktikums.
- ... zum Arbeitsvertrag.
- ... zu den Sozialversicherungen.
- ... zum Zeugnis.
- ... zur Kündigung.
- ... zum Missbrauch in der Praxis.